Im Prozess gegen den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Sven K. hat das Amtsgericht Wismar den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Krüger wurde des unerlaubten Besitzes von Sprengstoff und Waffen schuldig gesprochen. Bei einer Durchsuchung im September 2023 hatten Ermittler unter anderem Schusswaffen, Patronen und weitere Waffenteile sichergestellt – obwohl gegen Krüger ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot besteht.
Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie eine zusätzliche Geldstrafe beantragt. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und bezeichnete die Razzia als rechtswidrig. Hintergrund ist das inzwischen aufgehobene Vereinsverbot gegen die rechtsextremistische Gruppierung „Hammerskins Deutschland“, in dessen Zusammenhang die Durchsuchung stand. Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Beweis für eine bundesweite Dachorganisation und erklärte das Verbot später für rechtswidrig.
Mehrfach vorbestraft und politisch aktiv
K. ist mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Körperverletzung, Hehlerei und unerlaubtem Waffenbesitz. Bereits 2011 wurde er wegen des Besitzes einer Maschinenpistole und Munition zu einer längeren Haftstrafe verurteilt. Seit 2014 ist er wieder auf freiem Fuß. Er sitzt als Lokalpolitiker in der Gemeindevertretung von Gägelow. Sein Wohnort Jamel gilt seit den 1990er Jahren als Hochburg der Neonazi-Szene. Seit Jahren gibt es dort Konflikte rund um das Festival „Jamel rockt den Förster“, dessen Organisatoren mehrfach bedroht wurden.
Streit um die Verwertbarkeit der Funde
Im Prozess wurde intensiv über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung gestritten. Sein Verteidiger argumentierte, die Waffenfunde dürften nicht verwertet werden, da die Razzia rechtswidrig gewesen sei. Das Gericht sah dies anders, verwies jedoch auf Verfahrensfehler in der Vergangenheit, die zur milderen Strafe beigetragen hätten. Ob nun Berufung einlegt wird, ist derzeit offen.