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Angler aus anderen Bundesländern werden zur Kasse gebeten

Angler aus anderen Bundesländern werden in Mecklenburg-Vorpommern künftig zur Kasse gebeten. Sie sollen die Fischereiabgabe entrichten, auch wenn sie dies bereits am Hauptwohnsitz in ihrem Bundesland getan haben. Das sieht das neue Landesfischereigesetz vor, das der Landtag am Mittwoch in Schwerin ohne Gegenstimme beschlossen hat. Die Fraktionen SPD und Linke hatten die neue Einnahmequelle in den Ausschussberatungen in den Gesetzentwurf gebracht.

Die Zusatzeinnahme wird auf jährlich rund 600 000 Euro geschätzt – derzeit werden den Angaben zufolge von den einheimischen Anglern 900 000 Euro erlöst. Künftig sollen für die Pflege von Gewässern und den Besatz mit jungen Fischen jährlich etwa 1,5 Millionen Euro aus der Fischereiabgabe zur Verfügung stehen.

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Fischereiabgabe laut Ministerium derzeit zehn Euro im Jahr. Wer keinen Angelschein hat und in MV im Urlaub einmal die Rute herausholen will, muss schon seit vielen Jahren einen Touristenfischereischein kaufen. Er kostet aktuell 24 Euro und gilt 28 Tage. Die Fischereiabgabe ist dem Ministerium zufolge darin bereits enthalten – dort ändert sich also nichts.

Begründet wird der Schritt damit, dass Schleswig-Holstein vor Jahren eine Abgabe für Angler eingeführt hat, die im selben Kalenderjahr bereits eine Fischereiabgabe im Bundesland ihres Hauptwohnsitzes entrichtet haben. Hamburg habe im Rahmen des kürzlich geänderten Landesfischereigesetzes dort ebenfalls eine Abgabepflicht für Gastangler eingeführt. Nordrhein-Westfalen und Bayern planten dies.

Das Gesetz bringt weitere, kleinere Änderungen. So kann der Angelschein künftig bei einer Kontrolle auch digital vorgezeigt werden. Zudem müssen sich künftig auch Jugendliche ausweisen, wenn sie angeln und ihren Fischereischein bei einer Kontrolle vorweisen sollen.

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