Nach einem Brand an der Grundschule in Lübow im Landkreis Nordwestmecklenburg hat das Schöffengericht in Wismar einen 66 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Bei dem Feuer im Mai war ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro entstanden.
Feuer griff auf Schulgebäude und Turnhalle über
Nach Darstellung der Anklage hatte der Mann am Abend des 18. Mai einen Rucksack zwischen dem Schulgebäude und der benachbarten Turnhalle angezündet. Die Flammen griffen zunächst auf weitere Taschen und anschließend auf die Gebäude über. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war dem Angeklagten bewusst, dass sich zum Zeitpunkt des Brandes eine Frauensportgruppe in der Turnhalle aufhielt.
Polizistin berichtet von Geständnis am Brandort
Im Prozess sagte eine Polizeibeamtin aus, der 66-Jährige habe sich unmittelbar nach dem Brand am Tatort zu seiner Beteiligung geäußert. Nach Angaben der Zeugin erklärte der Mann gegenüber der Polizei: „Ich war’s.“ Außerdem soll er der Beamtin erzählt haben, dass ihn Feuer fasziniere. Diese Aussagen wurden im Verfahren als Teil der Beweisaufnahme behandelt.
Sachverständiger stellt psychische Erkrankung fest
Während des Prozesses wurde auch der Gesundheitszustand des Angeklagten untersucht. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte bei dem 66-Jährigen eine Schizophrenie sowie eine schwere Alkoholabhängigkeit fest. Welche konkreten Auswirkungen diese Erkrankungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Mannes hatten, geht aus den bislang vorliegenden Angaben nicht hervor.
Das Schöffengericht in Wismar verurteilte den Mann schließlich zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Mit dem Urteil wurde der Brand an der Grundschule strafrechtlich aufgearbeitet.