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Christoph Grimm (AfD): „Ich will euer Geld nicht“ – Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete

Zum 1. Juli erhöhen sich die Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf knapp 12.000 Euro. Diese Erhöhung resultiert aus der Fortführung der automatischen jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, für die das Parlament kürzlich gestimmt hat. Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen befürworteten den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf, während die Linke und die AfD dagegen stimmten.

Kritik an der Diätenerhöhung

Christoph Grimm äußerte scharfe Kritik an der Erhöhung. Er bezeichnete die Entscheidung als empörend, insbesondere in der aktuellen wirtschaftlich angespannten Lage. Grimm argumentiert, dass sich viele Bürger mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sehen, während die Abgeordneten, die bereits zu den bestbezahlten Personen im Land gehören, ihre Einkommen weiter erhöhen.

Grimm erklärte, dass er diese Entscheidung weder moralisch noch finanziell mittragen werde. Er plant, die zusätzliche Summe von etwa 400 Euro netto, die er durch die Erhöhung erhält, monatlich an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zu spenden. Im ersten Monat soll die Spende an die Freiwillige Feuerwehr Damshagen-Rolofshagen gehen, die durch ihren unentgeltlichen Dienst zur Sicherheit der Gemeinschaft beiträgt.

Aktuelle finanzielle Vergütung von Abgeordneten

Momentan beträgt das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten 11.227,20 Euro monatlich, welches noch versteuert werden muss. Zusätzlich erhalten sie eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale von 5.349,58 Euro zur Deckung von Ausgaben, die mit der Ausübung des Mandats verbunden sind. Diese Ausgaben umfassen unter anderem die Miete für das Wahlkreisbüro, Materialkosten, Taxifahrten, Hotelkosten oder die Unterkunft in Berlin.

Die Abgeordneten haben Anspruch auf die Erstattung von Ausgaben für das Büro in Berlin bis zu einem Betrag von 12.000 Euro pro Jahr. Zudem können sie kostenlos mit der Bahn reisen und erhalten bei Inlandsflügen, die im Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen, eine Kostenrückerstattung.

Die Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete hat sowohl Befürworter als auch Kritiker. Während ein Teil des Parlaments in der automatischen Anpassung eine Notwendigkeit sieht, um die Abgeordnetenentschädigung an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, sehen andere darin ein unpassendes Signal in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

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