Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will die Reform des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch vorantreiben.
Für die Justizministerkonferenz am 6. und 7. November in Leipzig hat sie einen entsprechenden Vorschlag angekündigt. Bernhardt kritisiert, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer grundsätzlich strafbar sind – auch wenn sie in den ersten zwölf Wochen nach einer Beratung straffrei bleiben. Sie sieht darin einen Rückschritt für die Selbstbestimmung von Frauen, insbesondere in Ostdeutschland, wo in der DDR ein Abbruch in den ersten drei Monaten ohne Angabe von Gründen erlaubt war.
Ein aktueller Expertenbericht hat die Debatte über eine mögliche Entkriminalisierung neu entfacht. Bernhardt fordert, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) prüfen soll, welche rechtlichen Spielräume für eine Reform bestehen. Bereits 2024 hatte sich die Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister für eine Neuregelung ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung scheiterte am vorzeitigen Ende der Legislaturperiode.
Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant vorerst keine Liberalisierung. Während die SPD offen für eine Reform ist, lehnt die Union Änderungen ab. Sie verweist auf die Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben und auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Damit bleibt die Frage offen, ob sich Bernhardts Vorstoß in der Justizministerkonferenz durchsetzen kann – oder ob die Debatte erneut vertagt wird.