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Der Fall Fabian: Mord-Prozess beginnt heute in Rostock

Der Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow im Herbst 2025 hat bundesweit für Bestürzung gesorgt. Rund ein halbes Jahr nach dem Fund seiner Leiche beginnt nun vor dem Landgericht Rostock der Prozess gegen die 30‑jährige Gina H., eine frühere Bekannte des Vaters. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Die Ereignisse im Oktober 2025

Fabian wurde am 10. Oktober 2025 von seiner Mutter als vermisst gemeldet. Vier Tage später entdeckten Ermittler seine Leiche an einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer von Güstrow entfernt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gina H. den Jungen aus der Wohnung seiner Mutter herauslockte, mit ihm zum späteren Fundort fuhr und ihn dort mit mehreren Messerstichen tötete. Anschließend soll sie versucht haben, den Körper in Brand zu setzen. Ein mögliches Motiv wurde bislang nicht öffentlich genannt.

Auffälliges Verhalten der Beschuldigten

Gina H. war den Ermittlern bereits früh aufgefallen, weil sie selbst Hinweise zum Fundort der Leiche gab. Sie erklärte, sie habe den toten Jungen zufällig bei einem Spaziergang mit ihren Hunden entdeckt. Öffentlich betonte sie später, sie habe Fabian sehr gemocht und ihm niemals etwas angetan. Seit ihrer Festnahme am 7. November schweigt sie jedoch zu den Vorwürfen.

Ermittlungen und Prozessverlauf

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben rund 1.000 Spuren und mehr als 60 Zeugenaussagen ausgewertet. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Rostock wird sich in den kommenden Monaten intensiv mit diesen Erkenntnissen befassen. Der Prozess ist zunächst bis Anfang Juli mit 17 Verhandlungstagen angesetzt. Die Angeklagte hat das Recht, während des gesamten Verfahrens zu schweigen. Zu den ersten Zeugen gehören auch Fabians Eltern; die Mutter tritt zudem als Nebenklägerin auf.

Einordnung: Frauen als Mordangeklagte

In Deutschland werden Frauen deutlich seltener wegen Mordes verurteilt als Männer. In Mecklenburg‑Vorpommern sitzen derzeit zwei Frauen und 33 Männer eine lebenslange Haftstrafe ab. Eine Mordanklage führt zudem nicht automatisch zu einer Verurteilung wegen Mordes. In jüngerer Vergangenheit gab es Fälle, in denen Gerichte trotz Mordvorwurfs lediglich wegen Totschlags verurteilten.

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