Donnerstag, 25.April 2024 | 08:47

Dreifachmord-Prozess: Landgericht will Urteil verkünden

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Lebenslange Haftstrafe oder Freispruch – im Prozess gegen einen mutmaßlichen Dreifachmörder am Rostocker Landgericht könnten die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht weiter auseinanderliegen. Über das Strafmaß muss die 3. Strafkammer des Gerichts entscheiden. Heute, am 16. Verhandlungstag, soll das Urteil gegen den 27-jährigen Angeklagten verkündet werden. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Er soll am 7. Februar 2022 in Rövershagen zunächst seinem auf der Couch schlafenden Vater mit einer Armbrust vier Pfeile in den Kopf geschossen haben. Da dieser nicht sofort tot war, soll er mit einer Gartenmachete auf ihn eingestochen haben. Laut Anklage verblutete der Vater.

Am selben Tag soll der Angeklagte seine Schwester ins Elternhaus gelockt und unter einem Vorwand veranlasst haben, auf dem mit Teichfolie und Vlies ausgelegten Flur zu knien und Ohrschützer und eine blickdichte Brille aufzusetzen. Dann soll er auch ihr mit der Armbrust in den Kopf geschossen und mit der Machete in die Brust gestochen haben.

Am 11. Februar 2022 soll der 27-Jährige seine Mutter am Bahnhof von einer mehrtägigen Arbeitsreise abgeholt und auf die gleiche Weise wie die Schwester getötet haben. Drei Wochen später vergrub er laut Anklage die Leichen in selbstgebauten Särgen rund zehn Kilometer entfernt auf einem Feld bei Roggentin nahe Rostock.

Der Angeklagte habe seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal ausgelöscht und dabei eiskalt und empathielos gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Peters in seinem Plädoyer. “Der Tod der Opfer sollte unbedingt eintreten.” In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte im März vorigen Jahres die Taten gestanden und als Motiv “Hass auf alle” angegeben. Vor Gericht schwieg der 27-Jährige dagegen seit Prozessbeginn am 15. November.

Aus Sicht der Verteidigerin Beate Falkenberg hätten alle Aussagen sowie sämtliche Beweise, Gutachten und Zeugenaussagen nicht in den Prozess eingeführt werden dürfen. Ihr Mandant sei bei der Verhaftung am 30. März 2022 nicht ordnungsgemäß über seine Rechte und seinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger belehrt worden, begründete sie das geforderte Verwertungsverbot. Aus diesem Grund hatte sie vergangene Woche auf Freispruch plädiert.

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