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Fall Fabian: Ermittlungsabschluss frühestens im März 2026

Die Ermittlungen im Fall des getöteten Kindes Fabian aus Güstrow dürften noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Stand jetzt könne frühestens im März kommenden Jahres mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack der Deutschen Presse-Agentur.

Er verwies auf Hunderte von Spuren, die von Kriminaltechnikern ausgewertet werden müssten. Bei der Vielzahl sei die Kriminaltechnik sehr beschäftigt. «Das dauert einfach», so Nowack. Das toxikologische Gutachten stehe noch aus. Es sei für die Ermittler zwar wichtig, habe aber nicht erste Priorität. 

Landgericht entscheidet über Haftbeschwerde 

Seit Anfang November sitzt eine Tatverdächtige in dem Fall wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. In diesem Jahr werde es zu keiner Anklageerhebung kommen, betonte Nowack. 

Abzuwarten bleibt auch eine Entscheidung des Landgerichtes Rostock über eine Haftbeschwerde. Die könnte nach früheren Angaben des Landgerichtes vor Weihnachten fallen. 

Der Anwalt der Beschuldigten hatte die Beschwerde gegen einen Beschluss des Rostocker Amtsgerichtes eingelegt, das am 3. Dezember den Antrag auf Haftentlassung seiner Mandantin ablehnte. In der Sache entscheidet nun die Beschwerdekammer des Landgerichtes. 

Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Die Leiche des achtjährigen Fabian war am 14. Oktober – vier Tage nach seinem Verschwinden – am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden worden.

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