Bereits am Mittwoch hat das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern die vom Kreistag Nordwestmecklenburg am 24. Juli 2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 genehmigt. Diese Entscheidung enthält keine Anordnungen zu Haushaltsverbesserungen oder ähnlichen Maßnahmen durch den Landkreis Nordwestmecklenburg.
Parallel zum Genehmigungsverfahren hat Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann eine Haushaltssperre für Personalausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro ausgesprochen. Schomann betonte: „Sollten im weiteren Haushaltsvollzug zusätzliche Einsparungen möglich sein, werde ich weitere Haushaltssperren aussprechen. Jedoch wird der Landkreis trotz dieser Maßnahmen im Jahr 2025 keinen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen können. Die aktuelle Haushaltslage bleibt angespannt, und es bedarf grundlegender Reformen, insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales, um die sich abzeichnenden Kostensteigerungen zu bremsen.“
Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung
Mit Erlangen der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2025 nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises wird die interne Anordnung zur Anwendung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung durch den Landrat aufgehoben.
Erhöhung der Kreisumlage und Sicherung von Investitionen
Der Nachtragshaushalt 2025 sieht eine Erhöhung der Kreisumlage von 41 % auf 43,5 % vor. Mit den genehmigten Krediten kann die planmäßige Durchführung der kreislichen Investitionen sichergestellt werden.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Stabilität des Landkreises zu sichern, obwohl weiterhin Herausforderungen in der Haushaltsführung bestehen.