Sonntag, 19.Mai 2024 | 11:43

Gleiche Grundversorgung: Regierung will Strom-Neukunden schützen

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Die Bundesregierung treibt den Schutz von Strom- und Gaskunden in Zeiten von Rekordpreisen voran. Abrupte Kündigungen und Lieferstopps etwa von Billiganbietern werden künftig untersagt, wie aus dem Entwurf des neuen Energiewirtschaftsgesetzes hervorgeht.

“Energielieferanten haben die Beendigung ihrer Tätigkeit zukünftig drei Monate vorher der Bundesnetzagentur anzuzeigen und zeitgleich betroffene Kunden und Netzbetreiber in Textform zu informieren”, heißt es dort. So sollten insbesondere Haushaltskunden die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen. Bei Verstößen drohen den Versorgern hohe Bußgelder. Zudem soll es für gestrandete Neukunden bei den Grundversorgern keine gesonderten Tarife mehr geben dürfen.

Billig-Anbieter hatten sich in der Vergangenheit häufig für ihre Kunden kurzfristig an den Strom- und Gasbörsen mit Energie eingedeckt. Wenn die Preise gleich blieben oder sanken, lohnt sich das Geschäft. Nach dem rapiden Preisanstieg der vergangenen Monate kündigten sie jedoch häufig und stellten die Lieferung plötzlich ein. Die Kunden fallen dann beim größten Versorger der Region zunächst für maximal drei Monate in die Ersatzversorgung, danach wurden sie Kunden in der Grundversorgung.

Zeitweilig kamen so Hunderttausende neue Kunden zu einem Anbieter. Diese schufen teilweise für die Neukunden einen Extra-Tarif, da auch sie sich am Strommarkt kurzfristig eindecken mussten. Die Begründung: Sonst müssten die Preise auch für Bestandskunden stark steigen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es einen erhöhten Tarif nun nur noch für drei Monate in der Ersatzversorgung geben dürfen. Und auch hier dürfen keine weit über dem Börsenpreis liegende Rechnungen gestellt werden. In der anschließenden Grundversorgung müssten Alt- und Neukunden nun gleich behandelt werden.

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