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Handwerk verwahrt sich gegen geplantes Tourismusgesetz

Die Kritik am geplanten Tourismusgesetz für Mecklenburg-Vorpommern hält unvermindert an. Diesmal verwahrt sich das Handwerk gegen den Gesetzentwurf und die darin enthaltene Tourismusabgabe.

Eine solche Abgabe würde nicht nur eine zweite Gewerbesteuer darstellen, sondern auch zu einer erheblichen Erhöhung des bürokratischen Aufwands und der finanziellen Belastungen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe führen, erklärte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV, Axel Hochschild.

Handwerk: Politik greift zu weit in Unternehmen ein

Nach den Plänen des Landes würde eine Tourismusabgabe umsatzbezogen erhoben. Die vom Handwerk generierten Umsätze stammen jedoch zum größten Teil nicht aus dem Tourismus, wie Hochschild erklärte. Mit dem Entwurf des Tourismusgesetzes greife die Politik zu weit in Kernstrukturen des Handwerks ein und belaste Unternehmen, die nicht vom Tourismus profitieren.

Zudem übernähmen ortsansässige Handwerksbetriebe insbesondere in ländlichen Strukturen bereits Aufgaben, die eher die Politik auf der Agenda haben müsste. So unterstützten sie freiwillig Sportvereine, soziale Einrichtungen, Schulen, Kulturvereine oder die Freiwillige Feuerwehr. „Sie leisten damit schon jetzt einen wichtigen Beitrag für die Qualität, Attraktivität und Sicherheit von Urlaubsregionen ohne einen Gegenwert“, hieß es.

Viel Kritik aus Politik und Wirtschaft

Zuvor hatte es am Gesetzentwurf der rot-roten Koalition bereits heftige Kritik von anderen Akteuren gegeben. So kritisierten der Städte- und Gemeindetag sowie der Bäderverband zuletzt unter anderem, dass wichtige Antworten komplett fehlten. „Angesichts der Probleme im Bereich Tourismus sollte das Land nichts übers Knie brechen und mehr mit Bedacht agieren.“ Zuvor hatten bereits die Opposition und die drei Industrie- und Handelskammern die Landesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzunehmen.

SPD und Linke hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „eine ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige, faire und einwohnerorientierte Tourismusentwicklung“ voranzutreiben. Als ein zentraler Punkt gilt die Gestaltung von Kur- und Fremdenverkehrsabgaben. Die Einnahmen sollen zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur insbesondere in Kur- und Badeorten dienen.

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