Mit größter an Unglauben grenzender Irritation nimmt der Landkreis Nordwestmecklenburg die Handlungsweise des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Versammlung „Jamel rockt den Förster 2025“ wahr. „Ich hätte niemals damit gerechnet, dass wir in unserer Demokratie diese Art der vorschnellen Gerichtsbarkeit erleben“, sagt dazu Landrat Tino Schomann.
Das VG hatte dem Eilantrag der Versammlungsanmelder zu den Auflagen stattgegeben und diverse Auflagen gekippt. Das ist zwar nicht grundsätzlich ungewöhnlich, verwunderlich ist jedoch, dass das Urteil von einem Einzelrichter gefällt wurde, der den von der Verwaltung zugeschickten umfassenden Schriftsatz nach eigener Angabe gar nicht mehr zu Kenntnis nahm und nehmen wird. Ob dabei die die Dringlichkeit und vielschichtige Komplexität der Angelegenheit aus polizeilicher und ordnungsbehördlicher Sicht entsprechend gewürdigt wurde, steht zu bezweifeln.
Denn: Statt die Frist abzuwarten – die heute (Donnerstag, 24.07.2025) abläuft – wurde der Beschluss bereits verfasst und erteilt. Woher die Eilbedürftigkeit stammt, ist fraglich. „Der Landkreis wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald einlegen“, so Schomann. Die Entscheidung des Gerichts lässt aus Sicht des Landkreises grundlegende Anforderungen an ein rechtssicheres und am Gemeinwohl orientiertes Verfahren vermissen.
Landrat Schomann: „Wir sind mehr als irritiert, dass uns das Gericht zunächst eine Frist zur rechtlichen Argumentation einräumt, unsere umfangreiche Antragserwiderung vor Fristablauf eintrifft und dennoch völlig unberücksichtigt bleibt. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht geeignet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der geplanten Versammlung empfindlich zu beeinträchtigen. Insbesondere die Modifizierung und teilweise Streichung von Auflagen – wie das von uns mit fundierter Gefahrenprognose verfügbare Alkoholverbot oder das Glasflaschenverbot – gefährdet das Maß an Absicherung, das laut unseren Erkenntnissen unbedingt bestehen bleiben muss. Das Gericht hat heute uns gegenüber schriftlich bestätigt, dass unsere Verwaltungsakte nicht gelesen wurde. Ich finde das dies ein unglaublicher Vorgang ist und fordere von unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Schirmherrin von Jamel rockt den Förster fungiert, Aufklärung, um das Vertrauen in unser rechtsstaatliches Demokratieprinzip wiederherzustellen. Auch unsererseits wird eine entsprechende Beschwerde geprüft. Dass dennoch zentrale präventive Auflagen aufgehoben wurden, halten wir für unverantwortlich.“
Aus Sicht der Versammlungsbehörde sind die durch das Gericht aufgehobenen Auflagen gerade in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung von wesentlicher Bedeutung. Sie basieren auf Gefahrenprognosen und der langjährigen Erfahrung der Behörden. Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald wird mit Nachdruck vorbereitet. Der Landkreis erwartet eine Korrektur des aus seiner Sicht rechtsfehlerhaften und verfahrenswidrigen Beschlusses, um den Schutz der
Allgemeinheit und die Wahrung der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten.
Hintergrund: Der Landkreis wurde vom Gericht am 16.07.2025 ausdrücklich aufgefordert, bis zum 24.07.2025 eine umfassende Antragserwiderung zu den sechs angegriffenen Auflagen einzureichen. Unsere 19-seitige Antragserwiderung und die ergänzende Verwaltungsakte wurden bereits am 23.07.2025 – also vor Fristablauf – vollständig vorgelegt.