Mittwoch, 24.April 2024 | 00:02

Kabinett schreibt Corona-Landesverordnung fort

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Mecklenburg-Vorpommern rüstet sich für den erwarteten Anstieg der Corona-Infektionen durch die ansteckendere Omikron-Variante.

Bei ihrer Sitzung am Dienstag in Schwerin will die Landesregierung die Corona-Landesverordnung fortschreiben. Dabei sollen die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung der Pandemie vom Freitag eingearbeitet werden. Schärfere Schutzvorschriften sind allerdings nicht zu erwarten, da Mecklenburg-Vorpommern bisher schon mit die strengsten Vorgaben aller Länder hatte und auch Diskotheken und Bars längst geschlossen sind.

Auch die 2G-plus-Regel für Gaststättenbesuche, die nun bundesweit kommt, hat im Nordosten schon länger Bestand. Doch gibt es Neuerungen für den Eintritt in Restaurants oder Fitnessstudios. Zugang haben weiterhin nur Geimpfte und Genesene. Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung entfällt künftig aber die zusätzliche Testpflicht sofort. Bislang galt in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist von 14 Tagen nach der dritten Impfung.

Zudem sollen rechtliche Vorkehrungen getroffen werden, die eine rasche Anwendung der neuen Quarantänevorschriften sichern. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierungszeit für Infizierte werden verkürzt, damit wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen. Als gefährdet gelten neben Krankenhäusern auch Energie- und Wasserversorgung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte bereits eine Musterverordnung an, die zur Umsetzung in den Ländern herangezogen werden solle.

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes muss das Kabinett auch neu regeln, wie die Auslastung der Intensivbetten mit Corona-Patienten berechnet wird. Dieser Wert ist eines von drei Kriterien des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Die Landesregierung hatte festgelegt, dass von den etwa 600 Intensivbetten im Land 100 für Corona-Patienten reserviert werden. Die Richter bemängelten, dass die Festlegung dieser Zahl nicht schlüssig begründet wurde.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich für bundesweit einheitliche Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie ausgesprochen, unter anderem die Anwendung der 2G-plus-Regeln für Gaststättenbesuche. Anders als die Mehrzahl der anderen Bundesländer lässt Mecklenburg-Vorpommern unter den aktuellen Infektionszahlen aber eine Öffnung von Museen, Kinos oder Theatern nicht zu.

Am Montag hatte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) in Rostock landesweit 486 Neuinfektionen gemeldet und damit in etwa so viele wie am Montag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde mit 419 registrierten Neuinfektionen je sieben Tage und 100.000 Einwohner angegeben.

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