Samstag, 18.Mai 2024 | 16:00

Kein Praxisbesuch mehr nötig Für Kinderkrankmeldungen reicht jetzt ein Anruf

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Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, ab sofort auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit.

Bedingung ist demnach zudem, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll.

Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun auf Fälle übertragen, dass Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen. Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für bis zu fünf Tage erteilt. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

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