Donnerstag, 02.Mai 2024 | 11:08

Kein Schein für den Betrieb – Krankschreibung wird digital

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Wer als Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr krankgeschrieben wird, muss den ärztlichen Attest nicht mehr zum Arbeitgeber senden. Nach der Krankmeldung erhalten Unternehmen den Beleg direkt bei der Krankenkasse. Die GKV hat die Testphase beendet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Neuregelung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereit für den Regelbetrieb. Die Pilotphase, in der Arbeitgeber ihre Systeme umstellen und testen konnten, sei erfolgreich abgeschlossen worden, teilte die GKV mit. Im November riefen Arbeitgeber demnach 1,1 Millionen elektronische Bescheinigungen bei den gesetzlichen Krankenkassen ab – im Vergleich zum Januar diesen Jahres, dem ersten Monat der Pilotierung, eine Steigerung um 1300 Prozent.

Allein von Oktober zu November 2022 gab es demnach eine Steigerung der Abrufe um 78 Prozent. Insgesamt riefen Arbeitgeber in der Pilotphase fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Beschäftigten ab, wie die GKV weiter mitteilte. Ab 1. Januar 2023 ist das Verfahren verpflichtend.

“Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann”, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. “Die einjährige Pilotphase wurde sinnvoll genutzt, um Systeme zu testen, Fehler zu beheben und eine sehr solide Basis von fast vier Millionen Testläufen im Echtbetrieb zu schaffen.”

Arztpraxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu nutzen. Dementsprechend gingen auch hier die Zahlen in den vergangenen Monaten nach oben: Laut GKV waren es zuletzt 2,6 Millionen Bescheinigungen pro Woche. Seit Anfang August 2021 wurden demnach insgesamt 61,4 Millionen Bescheinigungen von Praxen an Krankenkassen geschickt. Groben Schätzungen zufolge werden jährlich insgesamt rund 77 Millionen Krankmeldungen ausgestellt.

Ab dem 1. Januar 2023 bekommen gesetzlich Versicherte in der ärztlichen Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie müssen sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Die ärztlichen Praxen übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber wiederum rufen die Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben.

Die Bundesagentur für Arbeit wies darauf hin, dass die Neuerung noch nicht für bei ihr gemeldete Menschen gilt. Die Agenturen und Jobcenter können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ihre Kunden erst ab Januar 2024 abrufen. Diese sollten den Schein daher aktiv bei ihrem Arzt einfordern.

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