Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese warnt vor einer Einschränkung der Planungshoheit der Länder durch Nachsteuerungen bei der Krankenhausreform. Die SPD-Politikerin verwies auf Verschärfungen von Ausnahmen bei der Festlegung, welche Klinikstandorte künftig welche Leistungen anbieten dürfen. Solche Verschärfungen seien Teil des vorliegenden Entwurfs zur Nachbesserung der Reform, erklärte die Ministerin anlässlich eines Treffens mit Kommunalvertretern aus ganz Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.
Die Krankenhausreform war von der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll schrittweise bis 2029 umgesetzt werden. Komplizierte Behandlungen sollen sich auf Häuser mit Erfahrung konzentrieren, das Netz der 1.700 Kliniken dürfte kleiner werden. Die aktuelle Bundesregierung will mit einem Gesetz bei der Reform nachsteuern. Teils wurde vor einer Verwässerung der Reform gewarnt, die Prestigeprojekt des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) war.
Drese: „Wir brauchen die zügige Umsetzung“
Drese forderte auch Flexibilität für die Länder bei der Verwendung von Bundesmitteln im Zuge der Reform. Diese müssten „direkt zur Bewirtschaftung durch die Länder freigegeben werden analog zu den bundesgesetzlichen Regelungen für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, forderte Drese.
„Wir brauchen die zügige Umsetzung der Krankenhausreform, um als dünn besiedeltes Flächenland weiterhin eine gut erreichbare, bedarfsgerechte und hochwertige medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes zu gewährleisten, die zugleich ebenso Spezialisierungen ermöglicht.“