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Landkreis Nordwestmecklenburg erklärt sich zur Pressemitteilung des Flüchtlingsrates MV

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit großer Irritation die kürzlich versendete Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis genommen. Diese nimmt Bezug auf die Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“ in Wismar und kritisiert ein angebliches „menschenverachtendes Sanktionssystem“.

Entkräftung der Vorwürfe

Der Landkreis weist diese Vorwürfe entschieden zurück. Es existiert weder ein „Strafbereich“ in der Unterkunft, noch lassen sich die Anschuldigungen von „Willkür“ und „Entwürdigung“ aufrechterhalten.

Fakten zur aktuellen Situation

Im konkreten Fall hat sich eine Bewohnerin nicht an die in der Hausordnung vorgesehenen Reinigungspläne gehalten und die Mitarbeit verweigert. Daraufhin wurde ihr ein gesonderter Wohnbereich zugewiesen, der sich in einem anderen Teil des Hauses befindet. Dieser Bereich ist mit Sanitäranlagen ausgestattet und nach Geschlechtern getrennt. Auch das Kochen ist dort möglich. Die Bewohnerin hat jederzeit die Möglichkeit, den Wohnbereich zu betreten oder zu verlassen.

Die Einhaltung von Reinigungsplänen ist aus hygienischen Gründen unerlässlich. Diese Pläne sind jedoch flexibel und können bei berechtigten Gründen angepasst werden.

Umgang mit Anschuldigungen

Der Landkreis nimmt jede Anschuldigung ernst und prüft diese sorgfältig. In einer Einrichtung mit Menschen aus verschiedenen Nationalitäten und kulturellen Hintergründen ist ein sensibles Vorgehen bei gleichzeitiger Wahrung von Ordnung und Struktur notwendig.

Hintergrundinformationen zur Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“

Die Gemeinschaftsunterkunft „Haffburg“ wird seit 1994 betrieben und verfügt über 340 Plätze. Die Hauptbewohnergruppen stammen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, dem Irak und der Russischen Föderation, was die heterogene Struktur der Bewohner verdeutlicht.

Sieben Sozialarbeiter sind derzeit vor Ort tätig, und es wurden kürzlich Ausschreibungen abgeschlossen, um das Team um zwei weitere Mitarbeitende zu erweitern. Auch Quereinsteiger, die nicht über eine sozialpädagogische Ausbildung verfügen, können aufgrund ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen Aufgaben im Unterkunftsbetrieb übernehmen, ohne dass qualitative Einbußen zu befürchten sind.

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