Donnerstag, 25.April 2024 | 03:11

Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

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„Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.

Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann. „Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.

Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“

Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.

Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt. Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“

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