Im Prozess vor dem Landgericht Rostock verdichtet sich die Indizienlage gegen die 30‑jährige Gina H., die den achtjährigen Fabian im Oktober 2025 heimtückisch getötet haben soll.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft lockte sie den Jungen unter einem Vorwand zu einem abgelegenen Tümpel, fügte ihm sechs Messerstiche zu und setzte den Körper anschließend mit Brandbeschleuniger in Brand. Als mögliches Motiv gilt die Annahme, der Junge habe einer erneuten Beziehung zwischen ihr und seinem Vater im Weg gestanden.
Digitale Spuren und gelöschte Daten
Die Ermittler präsentierten im Gericht eine Reihe belastender digitaler Spuren. So suchte die Angeklagte im Internet nach Vermisstenmeldungen, noch bevor der Vater das Verschwinden seines Sohnes bemerkte. Weitere Suchanfragen betrafen die Frage, ob Wildschweine menschliche Leichen fressen.
Auffällig ist zudem, dass die GPS‑Daten ihres orangefarbenen Pick‑ups für den Tatzeitraum gelöscht wurden. Im Innenraum des Fahrzeugs fanden Ermittler Blut, Fasern und DNA des Opfers.
Zweifel an der angeblichen Zufallsentdeckung
Misstrauen weckte auch die Auffindesituation der Leiche. Gina H. meldete den Fund selbst und gab an, den Körper bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. Diese Freundin ist jedoch stark gehbehindert und auf Krücken oder einen Rollator angewiesen, was einen Zugang zu dem schwer erreichbaren Gelände nahezu ausschließt.
Zudem wies die Angeklagte die Polizei unmittelbar am Fundort darauf hin, dass sich dort ihre eigenen Spuren befinden könnten – ein Verhalten, das die Beamten im Nachhinein irritierte.
Emotionaler Ausnahmezustand im Gerichtssaal
Im Gerichtssaal zeigt sich ein stark kontrastierendes Bild der Beteiligten. Die Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen und verbarg beim Anblick der 157 Tatort- und Leichenfotos das Gesicht in den Händen. Der Vater des getöteten Jungen hält trotz der erdrückenden Indizien weiterhin zu ihr, besucht sie in der Untersuchungshaft und führt die Beziehung fort.
Die Mutter des Kindes konnte den medizinischen Details der Rechtsmedizin nicht folgen und blieb der Vorführung der Bilder fern.