Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat ein psychiatrischer Sachverständiger am Landgericht Rostock seine Einschätzung zur Angeklagten Gina H. vorgestellt. Nach Auffassung des Gutachters ist die 30-Jährige voll schuldfähig. Sie sei in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Zwar gebe es Hinweise auf eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus. Diese führe nach Einschätzung des Sachverständigen jedoch nicht dazu, dass die Angeklagte als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig einzustufen sei. Auch für eine Sicherungsverwahrung sieht der Psychiater nach seinen Untersuchungen keinen Anlass.
Gutachter führte mehrere Gespräche mit Angeklagter
Für seine Einschätzung hatte der Sachverständige den bisherigen Prozess am Landgericht Rostock begleitet. Darüber hinaus führte er während der Untersuchungshaft mehrere ausführliche Gespräche mit Gina H.Dabei ging es insbesondere um ihre Persönlichkeit, ihre psychische Verfassung und die Frage, ob eine mögliche psychische Erkrankung ihre Fähigkeit zur Einsicht oder Steuerung ihres Handelns erheblich beeinträchtigt haben könnte.
Die Angeklagte befindet sich bereits seit mehreren Jahren wegen psychischer Probleme in Behandlung. Ein früherer Therapeut hatte vor Gericht ebenfalls von einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomatik berichtet. Eine solche Diagnose allein bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein Mensch vermindert schuldfähig ist. Entscheidend ist unter anderem, ob die Erkrankung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat erheblich beeinträchtigt hat.
Gericht muss eigene Entscheidung treffen
Das psychiatrische Gutachten ist für die weitere Bewertung des Falls von Bedeutung. Eine endgültige Entscheidung über die Schuldfähigkeit ist damit jedoch noch nicht gefallen. Die Richter am Landgericht Rostock sind rechtlich nicht an die Einschätzung des Sachverständigen gebunden. Sie müssen sämtliche Beweisergebnisse eigenständig bewerten und ihre Schlussfolgerungen später im Urteil begründen. Auch die Frage, ob Gina H. die ihr vorgeworfene Tat begangen hat, ist weiterhin Gegenstand des laufenden Verfahrens.
Urteil für den 10. November erwartet
Der Prozess nähert sich inzwischen seinem Ende. Die Beweisaufnahme soll nach bisheriger Planung abgeschlossen werden. Sofern keine weiteren Anträge gestellt werden, sind die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung für den 29. und 30. Oktober vorgesehen. Auch die Angeklagte könnte sich zum Abschluss des Verfahrens noch einmal äußern. Die Verkündung des Urteils ist voraussichtlich für den 10. November geplant.
Achtjähriger Fabian wurde im Oktober 2025 getötet
Der Fall hatte im vergangenen Jahr weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Aufmerksamkeit erregt. Am 10. Oktober 2025 wurde der achtjährige Fabian von seiner Mutter in Güstrow als vermisst gemeldet. Vier Tage später meldete Gina H. der Polizei den Fund der Leiche des Kindes.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte den Jungen aus der Wohnung seiner Mutter gelockt und ihn an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen haben. Später soll sie an den Tatort zurückgekehrt sein und den Leichnam angezündet haben. Fabian war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten. Ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, muss das Landgericht Rostock entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Gina H. die Unschuldsvermutung.