Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat eine Zeugin ausgesagt, die Angeklagte habe sie bereits vor dem offiziellen Fund der Kinderleiche über den Tod des Jungen informiert. „Wir haben ihn gefunden. Er ist tot“, habe die 52 Jahre alte Bekannte in einem Telefonat von der Angeklagten gehört, wie sie vor dem Landgericht Rostock schilderte. Die 30-Jährige will den Leichnam am Abend des 13. Oktober entdeckt haben, meldete den Fund jedoch erst einen Tag später der Polizei. Dort gab sie an, die Leiche „zufällig“ gefunden zu haben.
Besuch am Fundort am Folgetag
Die Zeugin berichtete weiter, sie habe die Angeklagte unmittelbar gefragt, warum sie nicht sofort die Polizei verständigt habe. Diese habe das abgelehnt. Am 14. Oktober 2025 fuhren beide Frauen gemeinsam mit zwei Hunden zum Fundort bei Klein Upahl. Während die Zeugin mit ihrem Rollator in einiger Entfernung stehen blieb, sei die Angeklagte zielstrebig über einen Acker zu dem Tümpel gegangen. Bei ihrer Rückkehr habe sie gesagt: „Er ist noch da. Es sieht schlimmer aus.“
Bereits zwei andere Zeugen hatten an den vergangenen Verhandlungstagen ausgesagt, sie seien am späten Abend des 13. Oktober mit der Angeklagten am Fundort gewesen – zu einem Zeitpunkt, als der Junge offiziell noch als vermisst galt. Offiziell wurde Fabian erst am 14. Oktober gefunden.
Anklage: Sechs Messerstiche und anschließende Brandlegung
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft starb Fabian bereits am 10. Oktober. Die Anklage wirft der 30-jährigen Deutschen vor, den Jungen mit sechs Messerstichen getötet und anschließend angezündet zu haben. Die Frau sitzt seit dem 7. November 2025 in Untersuchungshaft und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Angeklagte will aussagen
Nun kündigte die Verteidigung an, dass die Angeklagte ihr Schweigen brechen wolle. In welchem Umfang und zu welchen Themen sie sich äußern werde, sei noch offen, erklärte ihr Anwalt Thomas Löcker. Als möglichen Termin nannte er den 6. August. Die Kammer will den Vormittag dieses Sitzungstages für eine Aussage reservieren.