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Musikschule wird teurer – Kreistag beschließt neue Gebührensatzung

Der Kreistag Nordwestmecklenburg hat eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die Kreismusikschule „Carl Orff“ beschlossen. Ab dem kommenden Jahr müssen Musikschüler spürbar mehr zahlen.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre steigen die Beiträge um rund 20 Prozent pro Jahr. Erwachsene trifft es noch stärker: Sie müssen künftig bis zu 40 Prozent mehr entrichten. Damit reagiert der Kreis auf steigende Personal- und Betriebskosten. Die Gebühren seien über Jahre hinweg unverändert geblieben, eine Anpassung sei nun notwendig, um den laufenden Betrieb der traditionsreichen Einrichtung zu sichern.

Hintergrund und Begründung

Die Kreismusikschule „Carl Orff“ gilt als zentrale Institution für musikalische Bildung in der Region. Mit Angeboten von Instrumentalunterricht über Gesang bis hin zu Ensembles und Orchestern erreicht sie jedes Jahr mehrere hundert Schülerinnen und Schüler. Doch die Kosten für qualifizierte Lehrkräfte, Räume und Ausstattung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Die Verwaltung betonte, dass die Musikschule ohne eine Anpassung der Gebühren langfristig nicht finanzierbar sei. Mit der neuen Satzung sollen die Einnahmen stabilisiert und die Qualität des Unterrichts gesichert werden.

Soziale Staffelungen bleiben

Für Familien mit geringem Einkommen soll es weiterhin Ermäßigungen und soziale Staffelungen geben. Damit will der Kreis sicherstellen, dass auch Kinder und Jugendliche aus weniger wohlhabenden Haushalten Zugang zur musikalischen Bildung behalten.

Kritik und Diskussion

Die Entscheidung war im Kreistag nicht unumstritten. Kritiker verwiesen auf die zusätzliche Belastung für Familien, die ohnehin steigende Lebenshaltungskosten schultern müssen. Befürworter betonten dagegen, dass die Musikschule nur mit einer soliden Finanzierung ihre wichtige Rolle im kulturellen Leben Nordwestmecklenburgs erfüllen könne.

Ausblick

Die neue Gebührensatzung tritt ab Januar 2026 in Kraft. Für viele Familien bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung – gleichzeitig soll die Maßnahme die Zukunft der Musikschule sichern.

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