Seit Freitag gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Vergabe-Mindestlohn. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen ihren Mitarbeitern mindestens 13,98 Euro pro Stunde zahlen. Diese Anpassung stellt eine Erhöhung von 48 Cent gegenüber dem vorherigen Satz von 13,50 Euro dar.
Perspektive der SPD
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt diese Änderung als eine positive Entwicklung für die Beschäftigten im Land. In Zeiten steigender Preise sei diese Anpassung besonders wichtig, um die finanzielle Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Erhöhung des Mindestlohns soll dazu beitragen, den Lebensstandard der Beschäftigten zu sichern und ihnen mehr Kaufkraft zu verschaffen.
Kritik der Unternehmensverbände
Die Vereinigung der Unternehmensverbände sieht in dieser Regelung jedoch keinen signifikanten Fortschritt. Ihrer Ansicht nach zahlen die meisten Betriebe bereits den neuen Satz von 13,98 Euro. Der Verband zweifelt auch daran, dass die Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns dazu führen wird, dass sich mehr kleine und mittelständische Unternehmen für öffentliche Aufträge bewerben. Seit der Einführung des Vergabe-Mindestlohns im Jahr 2018, als er bei 9,54 Euro lag, ist er nun um insgesamt 4,44 Euro gestiegen. Dennoch bleibt die Frage, ob diese Erhöhung tatsächlich einen Anreiz für mehr Unternehmen darstellt, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.