Samstag, 20.April 2024 | 02:08

Nord Stream 2: Klage von Umweltschutzorganisation abgewiesen

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage im Zusammenhang mit der Gaspipeline Nord Stream 2 vor Gericht gescheitert.

Die Klage sei nach Auffassung des Gerichts nur teilweise zulässig und – soweit zulässig – unbegründet, sagte Klaus Sperlich, der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald, am Dienstagabend.

Die Klage richtete sich gegen das Bergamt Stralsund, das Anfang 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt hatte. Die DUH wollte erwirken, dass mögliche Emissionen des Treibhausgases Methan im Zusammenhang mit der Pipeline überprüft werden und verwies vor allem auf mögliche Leckagen beim vorausgehenden Gastransport und der Förderung in Russland.

Laut Gericht ist die Pipeline in der Zuständigkeit der Behörde – im deutschen Hoheitsgebiet – bereits auf Dichtigkeit geprüft worden. Für die russische Infrastruktur sah das Gericht zwar ein Rechtsschutzbedürfnis seitens der DUH. Allerdings sei sie nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens des Bergamts Stralsund. Eine Revision ist nicht zugelassen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kündigte an, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht prüfen zu wollen.

DUH-Anwältin Cornelia Ziehm hatte in der Verhandlung unter Verweis auf den Klimaschutz gefordert, mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Pipeline nicht außer Acht zu lassen. Es gehe nicht nur um ein “genehmigtes Rohrstück”, sondern um das dadurch zusätzlich geförderte Gas und dessen Klimawirkung. Nord-Stream-2-Anwalt Martin Ohms sagte hingegen, man könne die Erreichung allgemeiner Klimaschutzziele nicht ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben auf ein einzelnes Projekt konzentrieren.

Nord Stream 2 ist zwar fertiggestellt, aber noch nicht in Betrieb. Eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Ohne diese ist der Gastransport unzulässig. Die Behörde hat das Verfahren vorerst ausgesetzt. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden. Die DUH begrüßte die Entscheidung.

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