Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen der mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. „Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf“, teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Ein Eilverfahren habe die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Verweis an eine andere Schule bestätigt. Laut Schweriner Bildungsministerium will das Staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. „Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet“, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler, die in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtete und das Bildungsministerium bestätigte. Einer der Jugendlichen sei mit einer rechtsextremen White-Power-Geste zu sehen.
Nach früheren Angaben des Bildungsministeriums sollten beide Schüler von der gemeinsamen Schule an jeweils unterschiedliche Schulen mit gleichem Bildungsabschluss verwiesen werden. Demnach ließen sich in beiden Fällen die Erziehungsberechtigten juristisch vertreten. Beide Familien wollten Rechtsmittel einlegen, erklärte nun ein Ministeriumssprecher. Eine habe dies bislang getan.