Als Reaktion auf die klimatische Veränderung und wachsende Belastungen des Grundwassers ändert Mecklenburg-Vorpommern das seit 1992 geltende Landeswassergesetz. Der Gesetzentwurf wurde nach Angaben von Agrar- und Umweltminister Till Backhaus vom Kabinett gebilligt und geht nun zur Beratung und Beschlussfassung an den Landtag. Mit der grundlegenden Reform, die vermutlich um den Jahreswechsel herum wirksam werde, seien auch Preissteigerungen für Verbraucher verbunden. Diese würden jedoch moderat ausfallen, versicherte der SPD-Politiker.
„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen“, begründete Backhaus die Neuregelungen. Neben Trockenheit sorgten auch häufiger auftretende Wetterphänomene wie Starkregen oder Sturmfluten für zusätzlichen Handlungsdruck in den Kommunen und an den Küsten. Der Investitionsbedarf unter anderem für Wassermanagement und Küstenschutz liege schon jetzt bei 59 Millionen Euro im Jahr.
Wasserpreise steigen
Mit der Anhebung der Entnahmegebühr für Trinkwasser von 10 auf 20 Cent je Kubikmeter erhöhten sich die Einnahmen des Landes von aktuell 11 Millionen auf etwa 21 Millionen Euro im Jahr. Das Geld komme vollständig dem Gewässerschutz zugute. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, betonte der Minister.
Für Haushalte bedeute die Gebührenanhebung voraussichtlich ab 2027 eine moderate Steigerung des Wasserpreises. Eine Durchschnittsfamilie müsse künftig etwa 15 Euro pro Jahr mehr zahlen. Wasser aus der Leitung bleibe mit etwa 1 Cent je Liter erschwinglich. Als Vergleich führte Backhaus den Preis von 55 Cent für eine Flasche Mineralwasser an.
Landwirte sollen für Beregnung zahlen
Dem Gesetzentwurf zufolge gibt es zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern für Landwirte künftig ein Nachhaltigkeitsgebot. Demnach sind in fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen tiefes Pflügen und Düngen und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Damit soll die Qualität des Trinkwassers gesichert werden.
Agrarbetriebe sollen künftig – wie in anderen Ländern schon üblich – das Wasser für die Beregnung ihrer Äcker bezahlen. Dagegen hatte sich Protest unter Landwirten geregt. Für Oberflächenwasser werden 2 Cent je Kubikmeter fällig, für Grundwasser 6 Cent. Ausgenommen seien effektive Tröpfchenbewässerung und Frostschutzberegnung im Obstanbau.
Nach Angaben von Backhaus sind landesweit etwa 25.000 Hektar und damit weniger als zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Beregnung. Für die betroffenen Betriebe ergäben sich mit der Einführung der Entnahmegebühr zusätzliche Kosten von knapp einer Million Euro im Jahr. Die Gebühr solle auch dazu anregen, Wasser sorgsam einzusetzen. Allerdings werden Beregnungen insbesondere im Gemüseanbau angesichts zunehmender Trockenperioden immer wichtiger.
Vorbereitung auf Folgen des Klimawandels
Zudem werden die Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz neu geregelt. Für zusammenhängend bebaute Gebiete bleibt das Land verantwortlich. Den Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen haben laut Backhaus Gemeinden sowie Wasser- und Bodenverbände zu sichern, denen aber zusätzlich der Hochwasserschutz für weitere Flächen außerhalb geschlossener Siedlungen übertragen werde.
Zur besseren Vorbereitung auf Extremwetterlagen erlaube das Gesetz die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung sogenannter Küstenrückgangsgebiete und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume, hob Backhaus weiter hervor. „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand“, sagte der Minister. Nach seinen Angaben wurden seit 1990 rund 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert.