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Rostock: „Trauerschwindler“ wieder vor Gericht – Urteil erwartet

In einem neuerlichen Betrugsprozess gegen ein 50-jährigen Bestatter werden heute vor dem Amtsgericht Rostock die Plädoyers gehalten und voraussichtlich wird auch ein Urteil gesprochen.

Der Mann soll von Februar 2020 bis März 2022 ein Ehepaar um hohe Geldbeträge betrogen, Handwerkerleistung nicht oder mit erheblicher Verzögerung beglichen und mehrfach gegen Darlehensabsprachen verstoßen haben. Nach einem Rechtsgespräch legte der Mann ein Geständnis ab. Im Gegenzug zeichnet sich eine Strafe zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und zwei Jahren und elf Monaten ab. 

Der Bestatter war im Mai 2023 vom selben Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, weil er mehrere Frauen um hohe Geldbeträge betrogen und aus Sicht des Gerichts die emotionale Notlage der Geschädigten ausgenutzt hatte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Fälle waren aus der ARD-Dokumentation „Der Trauerschwindler“ bekannt.

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