Mittwoch, 22.Mai 2024 | 04:28

Schwerin: Belastung aus Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern relativ gering

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Geht es den Kommunalfinanzen schlecht, wird oft die Grundsteuer angehoben. Deutschlandweit war das 2021 seltener der Fall – wobei der Nordosten in etwa im Bundesschnitt liegt.

Bei einem Vergleich der Steuerbelastung aus der Grundsteuer liegt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländervergleich zusammen mit den anderen ostdeutschen Ländern auf den unteren Rängen. Sie lag im Jahr 2021 bei durchschnittlich 117 Euro pro Kopf, nach 115 Euro im Jahr zuvor, wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht. Deutschlandweit lag der Wert bei 175 (172) Euro, am höchsten war die Belastung in den Flächenländern in Nordrhein-Westfalen mit 216 (212), am niedrigsten in Brandenburg mit 110 (108) Euro.

Beim Vergleich der durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt beziehungsweise auf Mieter umgelegt wird, liegt der Nordosten bei einem durchschnittlichen Wert von 393. Im Vergleich der 13 Flächenländer liegt das im Mittelfeld. Auch hier lag Nordrhein-Westfalen (551) an der Spitze.

Grundsätzlich kommt EY zu dem Schluss, dass der Milliardenüberschuss bei den Kommunen vergangenes Jahr zu weniger Erhöhungen bei der Grundsteuer geführt hat als in den Vorjahren. Demnach erhöhten 8,3 Prozent der deutschen Kommunen 2021 ihren Grundsteuer-Hebesatz. Niedriger hatte der Anteil zuletzt 2009 gelegen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 7,7 Prozent.

Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Erst ab dem 1. Januar 2025 gälten dann die neu ermittelten Beträge. “So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll”, betonte EY-Partner Matthias Schneider.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns hatte bereits Befürchtungen zurückgewiesen, die Kommunen wollten die anstehende Reform der Grundsteuer für eine deutliche Einnahmensteigerung der Kommunen nutzen. Im Ergebnis der Reform würden die Bürger nicht mehr belastet, sondern die Steuerlast gerechter verteilt, hieß es vor einigen Monaten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. Anders als zum Beispiel Hamburg hatte Mecklenburg-Vorpommern aber beschlossen, dem Bundesmodell für die neue Grundsteuer zu folgen.

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