Monate nach der aufwendigen Bergung eines an der Ostseeküste gestrandeten Buckelwals beschäftigt die Aktion nun das Landgericht Schwerin. Der an der Bergung beteiligte Unternehmer Fred Babbel verlangt rund 1,35 Millionen Euro von Karin Walter-Mommert, die als Geldgeberin der privaten Initiative aufgetreten war.
Nach Angaben des Landgerichts ging die Klage Anfang September ein. Eine Entscheidung in der Sache gibt es bislang nicht.
Babbel war mit seinem Tauchunternehmen an der Bergungsaktion beteiligt. Nach eigenen Angaben stellte er Technik und Personal bereit, entwickelte Bergungskonzepte und beauftragte weitere Unternehmen. Dabei seien unter anderem Schiffe für den Transport des Wals organisiert worden.
Nach Darstellung des Unternehmers ging er gegenüber anderen beteiligten Firmen teilweise finanziell in Vorleistung.
400.000 Euro bereits während der Aktion gezahlt
Walter-Mommert habe während der Bergung bereits 400.000 Euro gezahlt, erklärte Babbel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Das Geld sei jedoch unmittelbar für beteiligte Schiffe und die eingesetzte Barge verwendet worden.
Walter-Mommert stellt die Forderungen infrage. Sie verweist nach Angaben der dpa unter anderem auf von ihr geltend gemachte Mängel bei der Durchführung der Bergungsaktion. Die offenen finanziellen und rechtlichen Fragen sollen nun geklärt werden.
Für das Gerichtsverfahren hat Babbel nach Angaben des Landgerichts einen Kostenvorschuss von rund 23.000 Euro gezahlt.
Zunächst ist ein schriftliches Vorverfahren vorgesehen. Walter-Mommert erhält Gelegenheit, auf die Klage zu reagieren. Anschließend kann sich wiederum die Klägerseite äußern. Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, könnte später eine mündliche Verhandlung angesetzt werden.
Weitere Kosten der Bergungsaktion umstritten
Die Klage ist nicht die einzige Auseinandersetzung um die Finanzierung der Wal-Bergung. Der Unternehmer Walter Gunz hatte nach Angaben seines Anwalts freiwillig 300.000 Euro zu der Aktion beigesteuert. Weitere Zahlungen lehnt er demnach ab. Sein Anwalt argumentiert, dass zusätzliche Kosten ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung entstanden seien.
Walter-Mommert erklärte dagegen, dass sie keine weiteren Forderungen gegen Gunz stelle. Auch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern macht Kosten geltend. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, insbesondere für den personellen Aufwand bei der behördlichen Begleitung der Aktion.
Walter-Mommert weist auch diese Forderung zurück. Das Ministerium beruft sich seinerseits auf eine Erklärung, wonach die private Initiative sämtliche Kosten einschließlich der behördlichen Einsatzkosten übernehmen wollte. Ob und in welchem Umfang daraus Zahlungsansprüche entstehen, ist umstritten.
Buckelwal starb nach Transport in die Nordsee
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war ein im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeter Buckelwal.Eine private Initiative ließ das Tier bergen und in Richtung Nordsee transportieren. Dort wurde der Wal wieder ins Wasser gesetzt. Kurze Zeit später wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt gefunden. Fachleute hatten den Gesundheitszustand des Tieres bereits zuvor als sehr schlecht eingeschätzt und von der Bergungsaktion abgeraten.
Nun geht es vor dem Landgericht Schwerin nicht mehr um die Frage, ob die Rettungsaktion sinnvoll war, sondern zunächst um die finanziellen Ansprüche zwischen den Beteiligten. Im Mittelpunkt der Klage steht eine Forderung von rund 1,35 Millionen Euro.