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Tourismusverband MV stimmt Vertrag mit dem Land zu

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern (TMV) hat einem Vertrag mit dem Wirtschaftsministerium zugestimmt, wodurch der Weg zur Wiederaufnahme der Förderung frei ist. Mit dem Vertrag wird dem Verband das zwischenzeitlich aufgrund mutmaßlicher Bilanzunstimmigkeiten entzogene Prädikat der „Zuverlässigkeit als Zuwendungsempfänger“ wieder zugestanden. Zugleich bestätigten die Mitglieder eine Absichtserklärung, die eine Übertragung des Geschäftsbetriebes auf eine noch zu gründende Landesgesellschaft zum Inhalt hat, wie der TMV nach einer außerordentlichen Versammlung weiter mitteilte.

An der hybrid durchgeführten Mitgliederversammlung nahm auch Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) teil. Mit dem heutigen Tag begännen die Vorbereitungen des Wirtschaftsministeriums zur Schaffung einer neuen Struktur für den Verband, hieß es. Hierzu sollten auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern, die Industrie- und Handelskammern des Landes sowie der TMV selbst in eine Arbeitsgruppe eingebunden werden.

Sechs Millionen Euro Förderung im Jahr 

Der Tourismusverband ist ein eigenständiger, aber nahezu vollständig vom Land finanzierter Verein. Er bekommt nach eigenen Angaben knapp sechs Millionen Euro Förderung pro Jahr, worin auch alle Personalkosten für die rund 45 Mitarbeiter enthalten sind. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt nach einer Anzeige aus dem Wirtschaftsministerium wegen des Anfangsverdachts auf Subventionsbetrug. Der bisherige TMV-Geschäftsführer musste bereits auf Drängen des Ministeriums seinen Hut nehmen. 

In der Mitgliederversammlung habe der geschäftsführende Vorstand nun umfassend über die Verhandlungen der vergangenen Wochen sowie über die bisher mitgeteilten Vorwürfe aus der laufenden Tiefenprüfung des Wirtschaftsministeriums berichtet. Ein schriftliches Zwischenergebnis oder ein prüfbarer Bericht lägen aber bisher nicht vor, so der TMV. Deswegen habe sich der Verband im Vertragswerk vorbehalten, sämtliche Feststellungen einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen.

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