Samstag, 20.April 2024 | 05:38

Verwaltungsgericht entscheidet: Keine Ferienwohnungen für Geimpfte

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Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

Das Gericht begründete das Urteil am Dienstag unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne (Az. 4 B 122/21 HGW).

Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Corona-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnung die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht keine durchgreifenden Zweifel.

Auch wenn den Vermietern Einnahmen verloren gingen, sei das Verbot verhältnismäßig. Das Gericht verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste.

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