Das Landgericht Schwerin hat einen 63‑jährigen Mann aus Neukloster wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach einer ausführlichen Beweisaufnahme sah die Strafkammer es als erwiesen an, dass der Angeklagte das ihm anvertraute Mädchen über einen längeren Zeitraum missbraucht und seine familiäre Vertrauensstellung massiv ausgenutzt hat. Das Opfer befand sich zum Tatzeitpunkt im Kindes‑ und Jugendalter.
Staatsanwaltschaft setzte sich mit Strafmaß durch
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft, die aufgrund der Schwere der Taten und der psychischen Folgen für das Opfer eine langjährige Haftstrafe als unumgänglich ansah. Die Verteidigung hatte im Verlauf des Prozesses auf eine mildere Strafe plädiert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Verurteilten steht der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof offen. Über das Rechtsmittel der Revision kann die Verteidigung prüfen lassen, ob das Verfahren oder die rechtliche Bewertung der Kammer Fehler aufweist.