Für die Eigentümer und Mieter des „Mühlenquartier Kornspeicher“ in Bad Kleinen gibt es vorläufig gute Nachrichten: Vorbehaltlich weiterer Prüfungen dürfen sie vorerst in ihren Wohnungen verbleiben. Hintergrund ist das Fehlen wichtiger Unterlagen zu Brandschutz und Statik, woraufhin der Landkreis Nordwestmecklenburg die betroffenen Bewohner am 12. Mai 2025 über eine mögliche Nutzungsuntersagung informiert hatte.
Aktuelle Begehung und weitere Prüfungen
Am heutigen Dienstag fand eine wichtige Begehung des Gebäudes statt, an der sowohl der Bauherr als auch beauftragte Prüfingenieure teilnahmen. Im Zuge dieser Begehung wurde beschlossen, dass weitere Prüfungen notwendig sind, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden können. Diese Prüfungen sind für Mittwoch, den 14. Mai 2025, angesetzt.
Zukünftige Maßnahmen und Entscheidungen
Erst nach Abschluss dieser Prüfungen kann entschieden werden, ob die Bewohnerinnen und Bewohner unter bestimmten Auflagen, wie einer fortlaufenden Brandwache, im Gebäude verbleiben dürfen oder ob es notwendig ist, das Gebäude vorübergehend zu räumen.
Hintergrund der Nutzungsuntersagung
Der Landkreis Nordwestmecklenburg erwägt derzeit, die Nutzung des Wohngebäudes in Bad Kleinen vorübergehend zu untersagen, da erhebliche Defizite in Bezug auf den Brandschutz und die Statik bestehen. Trotz der bekannten Nichterfüllung behördlicher Auflagen hatte der Bauherr das Hochhaus „Mühlenquartier Kornspeicher“ bereits zur Nutzung freigegeben.