Im politischen Streit um die nicht erfolgte Ernennung des BSW‑Politikers Jens Kreutzer zum Dezernenten und Vize‑Landrat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat BSW‑Gründerin Sahra Wagenknecht dem Schweriner Innenministerium Willkür vorgeworfen. Das von Innenminister Christian Pegel (SPD) geführte Ressort hatte Kreutzers Ernennung mit Verweis auf fehlende Qualifikation abgelehnt.
Vorwurf der Willkür
Wagenknecht erklärte, die Intervention sei „reine Willkür“ und werde „offenbar gebilligt und unterstützt von der Ministerpräsidentin“. Kreutzer sei fachlich „über jeden Zweifel erhaben“. Der 48‑Jährige arbeitet derzeit als Fachbereichsleiter Pflege‑Verträge bei der AOK Nordost. Sie warf der Landesregierung vor, eine demokratische Entscheidung des Kreistags zu blockieren und das BSW politisch zu benachteiligen.
Innenministerium verweist auf fehlende Fachkenntnisse
Das Innenministerium begründete die Ablehnung damit, dass Kreutzer die in der Ausschreibung geforderten sofort einsetzbaren Fach‑ und Rechtskenntnisse nicht in ausreichendem Maße mitbringe. Dazu zählen unter anderem Kommunal‑ und Verwaltungsrecht, Ordnungs‑ und Asylrecht, Brand‑ und Katastrophenschutz sowie Veterinär‑ und Lebensmittelüberwachungsrecht. Eine längere Einarbeitungsphase sei für ein kommunales Spitzenamt nicht zulässig.
Kreutzer betont Führungserfahrung
Kreutzer weist die Einschätzung zurück. Er verfüge über jahrzehntelange Berufs‑ und Führungserfahrung, habe große Organisationseinheiten geleitet, Budgets verantwortet und komplexe Entscheidungsprozesse gesteuert.
BSW‑Landeschef spricht von Machtmissbrauch
Der BSW‑Landesvorsitzende Peter Schabbel sprach von Machtmissbrauch und verwies auf einen vergleichbaren Fall im Landkreis Vorpommern‑Greifswald, wo ein vom Kreistag gewählter Dezernent bestätigt worden war. Beide Personalien wiesen ähnliche Voraussetzungen auf, so Schabbel. Der Unterschied sei das Parteibuch.
Kreistag berät in Sondersitzung
Der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte kommt am Montag zu einer Sondersitzung zusammen. Dort soll beraten werden, ob der Landrat beauftragt wird, gegen die Entscheidung des Innenministeriums zu klagen.