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Wegen Zwangsprostitution Verurteilter legt Revision ein

Ein wegen Zwangsprostitution und Körperverletzung verurteilter Mann aus Vorpommern hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt. Das Landgericht Stralsund hatte den zum Prozessauftakt 39-Jährigen vergangene Woche zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es sah nach Aussage einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass der wegen Gewalttätigkeit mehrfach Vorbestrafte seine Freundin wiederholt zu sexuellen Handlungen mit anderen Männern gegen Bezahlung gezwungen habe.

Sollte der Verurteilte auch eine Begründung für die Revision einreichen, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf etwaige rechtliche Fehler überprüfen. Die Frist für die Begründung startet erst nach Zustellung des schriftlichen Urteils, wie die Sprecherin erklärte.

Verständigung vor Gericht

Das Strafmaß war Ergebnis einer Verständigung, die im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis den Strafrahmen absteckte. Die Kammer wählte das obere Ende dieses Rahmens. Die Aussage des Verurteilten am ersten Prozesstag blieb zäh, lückenhaften und teils widersprüchlich, sehr zum Unmut der Vorsitzenden Richterin. Erst nach mehrmaligem Nachhaken räumte der Mann zunehmend Taten ein. Die Verständigung stand daher schon zu Beginn des Prozesses auf der Kippe.

Der Tatzeitraum erstreckt sich laut Anklage von Mitte 2021 bis Ende Juni 2025. Von mehreren Hundert bis zu 1.000 Terminen mit Freiern war die Rede, die über das Internet arrangiert wurden. Der Mann bestritt diese Zahlen. Verurteilt wurde er nun für weniger als ein Dutzend Fälle.

Der Mann ohne Berufsausbildung wohnte in einem kleinen Ort in der Gemeinde Süderholz bei Greifswald bei seiner Freundin in einem Haus zusammen mit ihren Eltern. Die Mutter hatte ausgesagt, „das Leben war ’ne Hölle“. Der Vater nannte den Beschuldigten einen „Pascha“, der die Geschädigte kontrolliert habe.

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