Dienstag, 30.April 2024 | 02:58

Wismar: Kind in der City angesprochen – Information dazu von der Polizei

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Bereits am 28. März wurde über die Internetwache der Polizei angezeigt, dass ein unbekannter Mann, einem 12-jährigen Mädchen aus Wismar bis zu dessen Wohnanschrift gefolgt sei. Am gestrigen Mittwoch meldeten sich die Eltern des Kindes erneut bei der Polizei, da sie den Mann wiedererkannt hätten.

Eingesetzte Polizeikräfte stellten ihn daraufhin in der Rostocker Straße fest und nahmen den Mann in Gewahrsam. Hierbei handelt es sich um einen der Polizei nicht unbekannten 24-jährigen Mann mit tunesischer Staatsangehörigkeit. Nach derzeitiger Bewertung war das Verhalten des Mannes nicht strafrechtlich relevant.

Mit Hilfe eines Dolmetschers wurde eine Gefährderansprache, in der das Fehlverhalten der Person thematisiert und die Person zeitgleich zum künftigen Unterlassen derartiger Handlungen aufgefordert wird, durchgeführt.

Ebenfalls am 28. März kam es im Bereich der Dr.-Unruh-Straße zu einem verdächtigen Ansprechen eines Kindes. Hier wurde ein achtjähriges Mädchen offenbar am frühen Nachmittag nahe des dortigen Spielplatzes von einem unbekannten Mann angesprochen. Das Mädchen fuhr daraufhin zur nahegelegenen Schule und teilte der dortigen Lehrerschaft den Sachverhalt mit. Die Polizei wurde über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Zusammenhänge zwischen diesen Sachverhalten werden ausgeschlossen.

Die Polizeiinspektion Wismar bittet Zeugen oder weitere Betroffene sich persönlich oder unter der Telefonnummer 03841 203 0 bei der Wismarer Polizei zu melden. Hinweise zu Sachverhalten dieser Art sollten grundsätzlich ohne Zeitverzug bei der Polizei gemeldet werden. Das Polizeihauptrevier Wismar ist rund um die Uhr besetzt und für Hinweise diesbezüglich ansprechbar.

Die Polizei nimmt die vorliegenden Sachverhalte und die Besorgnis der Eltern sehr ernst, geht allen Hinweisen intensiv nach und steht zudem in engem Kontakt mit Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen. Dennoch bitten wir um Folgendes: Informationen sollten zuallererst mit der Polizei und nicht im Internet geteilt werden.

Das Teilen von Whatsapp-Nachrichten und Facebook-Post, um andere Eltern zu “warnen”, birgt die Gefahr der Verbreitung von Aussagen, die nicht den Fakten entsprechen und für zusätzliche Verunsicherungen sorgen. Allgemeine Persönlichkeitsrechte anderer sind zu beachten. Fotos oder andere persönliche Daten gehören ohne das Einverständnis des oder der abgebildeten Person nicht ins Internet.

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