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Weiterer Haftbefehl gegen Mitglied einer Rostocker Jugendgruppierung

Das Kriminalkommissariat Rostock hat im Zusammenhang mit einer bekannten Jugendgruppierung einen weiteren Ermittlungserfolg erzielt. Nachdem bereits im April und Mai 2025 zwei Mitglieder im Alter von 14 und 18 Jahren festgenommen worden waren, hat das Amtsgericht Rostock nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen weiteren Haftbefehl erlassen.

Betroffen ist ein 15‑jähriger Jugendlicher aus Rostock, der dem Umfeld der Gruppierung zugerechnet wird. Er ist allein im Jahr 2025 in mehr als hundert polizeilichen Vorgängen aufgefallen. Die Vorwürfe reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Körperverletzungsdelikte und Diebstähle bis hin zu mehreren Raubstraftaten. Aufgrund der erheblichen Wiederholungsgefahr ordnete das Gericht die Untersuchungshaft an. Der Haftbefehl gilt bis zur Hauptverhandlung, die für Januar 2026 angesetzt ist.

Die Ermittler führen den Erfolg auch auf die zu Jahresbeginn umgesetzte Neustrukturierung des Sachgebiets Jugend im Kriminalkommissariat zurück. Seitdem werden jugendspezifische Straftaten in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft gebündelt bearbeitet. Die Verantwortlichen betonen, dass die Konzentration der Fälle in einer Hand eine konsequentere und zielgerichtete Bearbeitung ermöglicht.

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