Im Fall des seit Tagen in der Wismarer Bucht festliegenden Buckelwals „Timmy“ haben einzelne Bürger jetzt Strafanzeigen gestellt. Die Anzeigen richten sich gegen Umweltminister Till Backhaus sowie gegen die Organisationen Greenpeace und ITAW. Die Anzeigenden werfen ihnen vor, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig gehandelt zu haben. Im Raum stehen Vorwürfe nach dem Tierschutzgesetz und dem Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.
Kritik an angeblich verspäteten Maßnahmen
In den Schreiben wird argumentiert, der Wal habe sich in einer akuten Notsituation befunden, in der Behörden und beteiligte Organisationen verpflichtet gewesen seien, schnell und koordiniert zu reagieren. Nach Darstellung der Bürger sei dies nicht in ausreichendem Maße geschehen. Sie kritisieren, dass fachkundige Hilfe zu spät eingebunden worden sei und mögliche Rettungsmaßnahmen dadurch erschwert worden seien. Als Grundlage für ihre Anzeigen verweisen sie auf Medienberichte, Bild- und Videomaterial sowie Aussagen von Personen, die vor Ort waren.
Organisationen weisen Vorwürfe zurück
Die beteiligten Institutionen hatten in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass ein aktiver Eingriff bei einem geschwächten, rund 15 Tonnen schweren Wal im flachen Wasser nicht möglich sei, ohne das Tier oder die Helfer zu gefährden. Umweltminister Backhaus, Greenpeace, Sea Shepherd, das Deutsche Meeresmuseum und das ITAW erklärten übereinstimmend, dass Timmy sich nur aus eigener Kraft befreien könne und dass die Lage biologisch wie logistisch außergewöhnlich schwierig sei. Die Prognose für den Wal hatten sie zuletzt als schlecht bezeichnet.
Prüfung durch Staatsanwaltschaft steht bevor
Ob die angekündigten Anzeigen zu Ermittlungen führen, ist offen. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen zunächst, ob ein Anfangsverdacht besteht. Unabhängig davon beobachten die Einsatzkräfte weiterhin die Lage vor Poel. Am Morgen bestätigte das Landwirtschaftsministerium, dass Timmy noch lebt, atmet und Bewegungen zeigt, aber weiterhin festliegt.
Hinweis: Grundsätzlich kann jeder Bürger in Deutschland gegen jede Person Strafanzeige stellen – auch gegen einen Landesminister. Eine Anzeige ist formlos möglich und verpflichtet Polizei oder Staatsanwaltschaft, den geschilderten Sachverhalt zu prüfen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Gerade bei Ministern liegen die Hürden für ein tatsächliches Ermittlungsverfahren sehr hoch. Die Staatsanwaltschaft prüft zunächst, ob überhaupt ein Anfangsverdacht besteht. Politische Entscheidungen, fachliche Einschätzungen oder behördliche Abwägungen gelten in der Regel nicht als strafrechtlich relevant. Nur wenn ein klarer, objektiv nachweisbarer Verstoß gegen Strafgesetze erkennbar wäre, könnte ein Verfahren eröffnet werden. In der Praxis werden viele Anzeigen gegen Amtsträger eingestellt, weil kein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht vorliegt.
Im Fall „Timmy“ haben die beteiligten Organisationen wiederholt erklärt, dass ein aktiver Eingriff bei einem geschwächten, tonnenschweren Wal im flachen Wasser nicht möglich gewesen sei, ohne das Tier oder die Helfer zu gefährden. Entscheidungen wurden nach Angaben der Verantwortlichen auf Basis biologischer Expertise und Sicherheitsabwägungen getroffen. Vor diesem Hintergrund ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Anzeige zu einem Ermittlungsverfahren führt.