Der gestrandete Buckelwal liegt inzwischen den 13. Tag in der Kirchsee-Bucht vor der Insel Poel. Trotz einzelner Lebenszeichen verschlechtert sich der Zustand des Tieres weiter. Fachleute gehen davon aus, dass der Wal sich im Sterbeprozess befindet. Die Lage vor Ort bleibt angespannt.
Versuch mit Walgesängen ohne Erfolg
Am Samstag spielte die Freiwillige Feuerwehr dem Tier Walgesänge vor, um eine Reaktion zu provozieren und den Wal zu aktivieren. Laut Umweltminister Till Backhaus zeigte Timmy jedoch nur minimale Regungen. Auch auf Boote reagiert der Meeressäuger kaum noch. Am Sonntag war zudem deutlich hörbar, dass Timmy schwer atmet.
Aktivisten versuchen weiterhin, zum Wal vorzudringen
Immer wieder versuchen Menschen, in die Nähe des Tieres zu gelangen. Am Sonntagabend erreichte eine Frau aus München den Sperrbereich und wollte sich dem Wal nähern. Die Polizei hat rund um Timmy einen 500-Meter-Sperrkreis eingerichtet, um das Tier zu schützen und einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.
Aktuelle Einschätzung der Fachleute
Backhaus sprach am Wochenende von wechselnden Momenten: leichte Bewegungen, Flossenregungen, veränderte Atmung. Insgesamt sieht er jedoch einen deutlichen Kraftverlust. Einsatzkräfte seien jederzeit bereit, den Wal zu begleiten, falls er sich doch noch selbst von der Sandbank löst.
Die Hoffnung auf eine Selbstrettung gilt weiterhin als einzige realistische Möglichkeit.
Was passiert im Todesfall?
Sollte Timmy sterben, soll der Kadaver zunächst untersucht werden. Seit Jahren gibt es aus Rostock Interesse an einem Skelett für wissenschaftliche Zwecke. Eine endgültige Entscheidung darüber steht jedoch noch aus und liegt nicht allein beim Umweltministerium.
Öffentlicher Druck und juristische Fragen
Backhaus berichtete von zahlreichen Anzeigen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Fall. Gleichzeitig wies er Vorwürfe zurück, er wolle das Skelett des Wals für museale Zwecke sichern.
Er betonte zudem die rechtliche Dimension: Wer eine aktive Rettung übernimmt, trägt die volle Verantwortung – einschließlich tier-, straf-, verwaltungs- und artenschutzrechtlicher Folgen. „Wer rettet, haftet“, sagte Backhaus.
Vergleich mit früheren Strandungen
Vergleiche mit dem Fall in Niendorf weist das Ministerium zurück. Dort sei die Situation anders gewesen, die Strecke kürzer und die Bedingungen günstiger. In Poel liege der Wal auf einer langen Sandbank, was die Lage erheblich erschwere.