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Ministerium setzt auf neues Konzept für Wal-Rettung

Wie es mit dem vor Poel gestrandeten Buckelwal weitergehen soll, ist erneut offen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus erklärte am Mittwochabend, dass das bisherige Rettungskonzept überarbeitet werden müsse. Das Anheben des Tieres mit Luftkissen und ein Abtransport mithilfe von Pontons und einer Plane komme nicht infrage. Die private Initiative, die vor rund einer Woche grünes Licht für ihren Plan erhalten hatte, trat nicht wie angekündigt vor die Presse. Sie arbeite unter Hochdruck an einer neuen Version, so Backhaus.

Fachliche Grundlage und Tierwohl im Mittelpunkt

Backhaus betonte, dass weitere Maßnahmen fachlich fundiert sein müssten und das Verhalten des Tieres berücksichtigen sollen. Alle Schritte seien mit den zuständigen Stellen abzustimmen, im Zweifel könne das Land ein Veto einlegen. Expertinnen und Experten der Internationalen Walfangkommission empfehlen eine möglichst ruhige, palliative Versorgung des Wals. Diese Einschätzung decke sich mit der wissenschaftlichen Bewertung, die bereits Anfang April vorgelegen habe. Ein Gutachten war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Rettungsversuch wenig Erfolgsaussichten habe und erhebliche Risiken berge.

Wal bewegte sich kurzzeitig weiter

Am Montagmorgen war der Wal nach drei Wochen an derselben Stelle plötzlich losgeschwommen. Helfer versuchten, ihn mit Booten Richtung Ostsee zu begleiten. Nach zwei Stunden stoppte das vermutlich erschöpfte Tier jedoch am Übergang der Kirchsee in die Wismarbucht. Inzwischen wurde ein Sender am Wal befestigt, um seine Bewegungen verfolgen zu können, falls er sich erneut befreien sollte. Nach Angaben des Ministers ist der Wal inzwischen fünf- bis sechsmal gestrandet.

Arbeiten am Untergrund gehen weiter

Die private Initiative konzentrierte sich zuletzt darauf, dem Tier mehr Platz zu verschaffen. Bereits am Dienstag wurde der Untergrund mit Saug- und Spültechnik bearbeitet. Der Wal liegt nun in einer künstlichen Mulde, die den Druck seines Eigengewichts auf die Organe reduzieren soll. Wegen der Sonneneinstrahlung wurde sein Rücken mit nassen Tüchern bedeckt. Zweieinhalb Kilogramm Fisch, die ihm angeboten wurden, nahm er nicht an.

Ministerium duldet privaten Einsatz

Backhaus verteidigte das Vorgehen des Landes. Es habe keinen Zuschlag und keine Genehmigung für die private Initiative gegeben, sondern eine rechtlich gebotene Duldung. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es grundsätzlich erlaubt, einem hilflosen Tier zu helfen. Maßstab für das staatliche Handeln sei ausschließlich das Tierwohl. Veterinärinnen und Veterinäre seien rund um die Uhr vor Ort. Kritik am Umgang mit dem Tier wies Backhaus zurück, kündigte aber an, die Ereignisse politisch aufzuarbeiten. Künftig müsse es bessere gemeinsame Strukturen im Umgang mit gestrandeten Großwalen geben.

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