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Uralte Gesetze: MV-Ministerin will Arbeitsschutz reformieren

Deutschland hat ein Heimarbeitsschutzgesetz, das am 14. März 1951 in Kraft getreten ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz stammt aus den 1970er Jahren, das Arbeitsschutzgesetz aus den 1990ern. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) findet vieles in den Gesetzen nicht mehr zeitgemäß und strebt deshalb eine grundlegende Reform an.

Die Rahmenbedingungen hätten sich geändert, sagt die Ministerin. Die Gesetze seien aber nur punktuell angepasst worden. Außerdem gebe es Doppel-Regelungen. Eine Neufassung solle schlank ausfallen und Bürokratie abbauen, wünscht sich Drese.

Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Besonders dringlich erscheinen ihr Änderungen beim Jugendarbeitsschutz. In immer mehr Bundesländern verweigerten Ärzte die vorgeschriebenen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen mit der Begründung, dass die Kosten die zulässigen Gebühren um ein Vielfaches überstiegen, erläutert Drese. Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung dürften Jugendliche aber keine Lehrstelle antreten.

Sie müssten mühsam einen Arzt suchen, der diese Untersuchungen noch vornehme. „Teilweise erfolgt auch eine privatrechtliche Abrechnung der Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Eltern, die diese Kosten dann gegenüber dem Land nicht geltend machen können.“ Dass die Länder die Kosten tragen müssen, sieht Drese auch kritisch.

Ziel: Bürokratieabbau

Nun soll die Bundesregierung nach Vorstellung der Schweriner Ministerin gemeinsam mit den Ländern alle nationalen Gesetze zum Arbeitsschutz auf den Prüfstand stellen – mit dem Ziel, „aufzuheben, was sich überlebt hat, zusammenzufassen, was ähnliche Regelungsinhalte besitzt und das Gesetzeswerk insgesamt zu verschlanken und damit von unnötiger Bürokratielast zu befreien“.

Heute ist Dreses Vorstoß im Schweriner Kabinett. Findet er die Zustimmung ihrer Ministerkollegen, soll er dem Bundesrat vorgelegt werden. Dieser wiederum soll die Bundesregierung zum Handeln auffordern.

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