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Ermittler in MV sollen Standortdaten aus Apps genutzt haben: LKA bestätigt Nutzung kommerzieller Daten

Das Landeskriminalamt Mecklenburg‑Vorpommern soll bei Ermittlungen Standortdaten aus der Werbeindustrie verwendet haben. Das berichten Tagesschau.de unter Berufung auf Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Portals Netzpolitik.org. Das LKA bestätigte demnach, dass dies „in der Vergangenheit in geringem Umfang“ geschehen sei.

Zur laufenden Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten wollte sich die Pressestelle des LKA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht äußern. Eine Sprecherin der Datenschutzbehörde sprach von einem „sehr komplexen Thema“. Vor Abschluss des Prüfprozesses könnten keine Angaben zu Art, Umfang oder Rechtmäßigkeit der Datennutzung gemacht werden.

Auch Brandenburg im Fokus

Den Recherchen zufolge soll mindestens auch das Landeskriminalamt Brandenburg auf Daten kommerzieller Anbieter zurückgegriffen haben. Das LKA Brandenburg erklärte demnach, „zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene“ Dienste von Datenhändlern zu nutzen. Ob dabei ebenfalls Standortdaten verwendet wurden, blieb offen.

Rechtliche Grenzen bei Standortdaten

In der EU ist die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Standortdaten ohne wirksame Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage in vielen Fällen unzulässig. Besonders im Bereich des Werbe‑Trackings ist regelmäßig die Zustimmung der Nutzer erforderlich. Dennoch sollen Datenhändler Bewegungsprofile von Menschen aus Deutschland und anderen EU‑Ländern in großem Umfang verkaufen.

Linus Neumann vom Chaos Computer Club kritisierte den Vorgang scharf. Der Handel mit sensiblen Standortdaten sei mutmaßlich rechtswidrig – umso problematischer sei es, wenn Polizeibehörden selbst zu den Kunden solcher Anbieter würden.

Forderungen nach Aufklärung in der Landespolitik

In der Landespolitik sorgt der Fall für deutliche Reaktionen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich erklärte, die Nutzung kommerziell beschaffter Standortdaten durch die Landespolizei sei gesetzlich nicht vorgesehen und damit rechtswidrig. Ihre Fraktion fordert vom Innenminister einen Bericht über das Ausmaß der Datennutzung.

Auch die AfD sieht Klärungsbedarf. Fraktionschef Nikolaus Kramer äußerte den Verdacht, rechtsstaatliche Kontrollmechanismen wie der Richtervorbehalt könnten umgangen worden sein. Sollte sich dies bestätigen, müsse der Vorgang vollständig aufgeklärt werden.

Die FDP schloss sich den Forderungen an. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, staatliche Stellen könnten über private Datenhändler Informationen beschaffen, die sie selbst nur unter strengen Voraussetzungen erheben dürften. Moderne Ermittlungsarbeit müsse rechtsstaatliche Standards einhalten.

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