Obwohl die Angeklagte im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian weiter schweigt, hat eine Handy-Auswertung zahlreiche Hinweise auf ihr Verhalten vor und nach dem Tod des Kindes ergeben. Die Frau habe ihr Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am Abend des 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte. An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt. Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.
Angeklagte sprach von Brandleiche
Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der auch als Zeuge vor Gericht aussagte. Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden. Es war die Angeklagte selbst, die den Leichnam am 14. Oktober beim Spaziergang mit ihrem Hund fand. Sie informierte an dem Tag auch die Polizei und führte die Beamten zum Fundort.
Die angeklagte Deutsche, für die weiter die Unschuldsvermutung gilt, brach auch am zehnten Verhandlungstag ihr Schweigen nicht. Wie an den vorherigen neun Tagen führten Justizbeamte die 30-Jährige mit Fußfesseln in den Gerichtssaal 2.002, wo sie mit einem roten Aktendeckel vor dem Gesicht zwischen ihren Verteidigern Platz nahm, bevor ihr die Fesseln abgenommen wurden. Während der Verhandlung kritzelte sie mit einem Kugelschreiber auf den Aktendeckel.
Suchanfragen im Internet
Die Handy-Auswertung ergab unter anderem, dass die 30-Jährige mit ihrem Smartphone verschiedene Suchanfragen im Internet startete. So ließ sie sich am 9. Oktober via ChatGPT ein Testament erstellen. Am 11. Oktober suchte sie im Internet Antworten auf die Frage, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Zudem habe sie am 11. Oktober mit einem Bekannten ein Alibi für den 10. Oktober abgesprochen, sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte mit Blick auf Ergebnisse der Handy-Auswertung.
Die Frau soll laut Anklage Fabian am 10. Oktober 2025 mit sechs Messerstichen getötet und anschließend angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft sieht in Beziehungsproblemen ein mögliches Motiv, denn die Angeklagte und Fabians Vater hatten und haben ein Verhältnis.
Auch Fabian kannte die Angeklagte gut. Der Junge kam oft mit seinem Vater, mit dem sie bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung hatte, zu ihr und spielte mit ihrem etwa ein Jahr jüngeren Sohn. Inzwischen sind der Vater und die Angeklagte wieder ein Paar. Der 35-Jährige kümmert sich um ihre Pferde und besucht sie in der Justizvollzugsanstalt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte das Kind in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können. Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können, heißt es in der Anklage.
Tatwaffe bislang nicht gefunden
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb Fabian infolge der Messerstiche durch Verbluten. Die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden.
Laut Rechtsmediziner wurden keine Anhaltspunkte für eine Abwehr gefunden. Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war. „Wildschweinkuhle“ wird er in einem Fotobericht der Polizei genannt.
Für den Prozess waren ursprünglich Termine bis zum 2. Juli geplant, was dem Gericht aber aufgrund des umfangreichen Beweisprogramms zu wenig erschien. Deshalb wurden weitere Termine bis zum 10. September vereinbart. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Dann ist ein Zeuge geladen, der als Erster mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll.