Mit dem Beschluss zur Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH (WiFöG) auf die Hansestadt Wismar ergeben sich umfangreiche organisatorische, rechtliche und finanzielle Folgefragen. Im Mittelpunkt steht der Stand der Integration der bisherigen Aufgaben der WiFöG in die Kernverwaltung.
Dazu gehört die Zuordnung zentraler Aufgabenfelder wie Citymanagement, wirtschaftsbezogene Tätigkeiten, Liegenschaftsfragen und die Bearbeitung laufender Rechtsstreitigkeiten. Ebenso wird nach dem Fortschritt der Abwicklungsvorbereitung gefragt, insbesondere hinsichtlich Vermögensübertragungen, Vertragsübernahmen und der Bewertung möglicher Risiken.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die personelle Seite des Übergangs. Zu klären ist, welche Maßnahmen zur Überleitung der verbleibenden Beschäftigten vorbereitet wurden und welche organisatorischen Strukturen innerhalb der Verwaltung künftig dauerhaft für die Aufgaben der Wirtschaftsförderung vorgesehen sind.
Rechtliche und organisatorische Herausforderungen
Die Anfrage richtet sich zudem auf bestehende fachliche, rechtliche und verwaltungspraktische Hürden. Dazu zählen mögliche Schwierigkeiten bei der Vermögensübertragung, bei der Übernahme von Aufgaben und bei der Abstimmung mit externen Beteiligten. Auch der Umgang mit laufenden Rechtsstreitigkeiten, potenziellen Rückzahlungsforderungen und sonstigen Verbindlichkeiten ist Teil der Fragestellung.
Ein weiterer Punkt betrifft den Stand der Prüfung einer möglichen Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg und die bisherigen Ergebnisse dieser Gespräche.
Jahresabschluss und Zeitplan
Von Interesse ist zudem, wann mit einem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft zu rechnen ist, ob Verzögerungen bestehen und welche Unterlagen noch fehlen. Ergänzend wird nach den Meilensteinen und dem Zeitplan für die nächsten Schritte gefragt.
Abschließend wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang der Bürgermeister persönlich oder innerhalb der Verwaltung in die Steuerung des Prozesses eingebunden ist und ob eine regelmäßige Information der Bürgerschaft vorgesehen ist.