Der FC Hansa Rostock muss für zwei schwere Verstöße gegen die DFB‑Regularien tief in die Tasche greifen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligisten zu einer Gesamtstrafe von 108.200 Euro verurteilt. Hintergrund sind zwei Fälle von unerlaubter Pyrotechnik – einer davon mit einem verletzten Kind.
Der erste Teil des Urteils betrifft das Drittliga‑Derby gegen Energie Cottbus am 9. Spieltag. Bereits nach fünf Minuten brannten Heimfans so große Mengen Pyrotechnik ab, dass die Partie für mehrere Minuten unterbrochen werden musste. Laut DFB werden Hansa mindestens 145 einzelne Pyro‑Vergehen angelastet. Dafür werden 75.250 Euro fällig. Bis zu 25.050 Euro davon darf der Verein zweckgebunden in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
Der zweite Fall bezieht sich auf die Verabschiedung der alten Flutlichtmasten nach dem Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 6. Spieltag. Bei einer Pyro‑Show kam es zu einem Unfall, bei dem ein neunjähriger Junge schwere Verbrennungen erlitt. Die Stadt Rostock hatte dem Verein anschließend deutliche Vorwürfe gemacht – nun folgt die sportgerichtliche Konsequenz.
Für diesen Vorfall verhängte das DFB‑Sportgericht eine weitere Strafe in Höhe von 32.950 Euro. Zwar war das Feuerwerk behördlich genehmigt, doch eine notwendige Ausnahmegenehmigung der DFB‑Kommission Prävention & Sicherheit & Fußballkultur wurde weder beantragt noch erteilt, wie das Gericht betonte.
Beide Urteile sind rechtskräftig. Für Hansa Rostock bedeutet die Entscheidung eine deutliche finanzielle Belastung – und erneut Kritik an der Pyro‑Problematik im Umfeld des Vereins.