Sonntag, 28.April 2024 | 23:18

Einkommensplus für Beamte und Regierungsmitglieder in MV

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Der Tarifabschluss vom Dezember für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder soll – wie üblich – auch auf Beamte und Regierungsmitglieder in Mecklenburg-Vorpommern übertragen werden.

Für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) etwa bedeutet das nach Angaben des Finanzministeriums eine stufenweise Erhöhung der monatlichen Bruttobezüge um 1100 auf 17.374 Euro. Die Grundbezüge der Ministerinnen und Minister steigen bis Februar 2025 um etwa 1000 auf 15.923 Euro. Mit einer entsprechenden Regelung werde sich das Kabinett auf seiner Sitzung am Dienstag befassen, bestätigte am Freitag ein Regierungssprecher in Schwerin. Voraussichtlich im April soll das Gesetz dazu dann im Landtag beschlossen werden. Darüber hatte die “Ostsee-Zeitung” (Freitag) berichtet.

Nach zähem Ringen hatten sich die Tarifpartner im Dezember auf steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro als Inflationsausgleich sowie eine stufenweise Anhebung der Gehälter verständigt. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis Oktober 2025. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi steigen die Einkommen in diesem Zeitraum um insgesamt etwa 11 Prozent.

Die Einigung und die geplante Übertragung auf die landesweit rund 17.000 Beamten war Ende vorigen Jahres auch vom Beamtenbund MV begrüßt worden. Insgesamt wirkt sich der Abschluss auf 40.000 Beschäftigte im Landesdienst aus. Den Angaben zufolge ist geplant, dass die Regierungsmitglieder in MV auf die Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro verzichten. Laut “Ostsee-Zeitung” wird das vom Steuerzahlerbund MV begrüßt.

Wie aus dem Landeshaushalt hervorgeht, steigen die Personalausgaben von 2023 bis 2025 von jährlich 2,6 auf dann 2,9 Milliarden Euro, die jeweils größten Posten im Etat. Neben Verwaltungsmitarbeitern stehen vor allem auch Lehrer, Polizisten, Justizangestellte, Staatsanwälte und Richter beim Land in Lohn und Brot.

Die Besoldung der Richter ist auch Maßstab für die Abgeordneten-Diäten der Mitglieder des Landtags. Deren Bezüge orientieren sich am Einkommen eines Vorsitzenden Richters und werden laut Abgeordnetengesetz jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres an die Besoldungsentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2023 betrug die Höhe der zu versteuernden Grundentschädigung für Abgeordnete 6727, 12 Euro.

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