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Erweiterte Befugnisse: Neues Pflegegesetz stärkt Kompetenzen und entlastet Fachkräfte

Seit heute, dem 1. Januar 2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ in Kraft getreten. Die Reform, die zuvor als Pflegekompetenzgesetz bekannt war, soll die Rolle der Pflegefachkräfte bundesweit und in Regionen wie Nordwestmecklenburg deutlich stärken.

Qualifizierte Pflegekräfte dürfen nun bestimmte medizinische Leistungen eigenverantwortlich durchführen und verordnen, die bislang ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen zunächst Bereiche wie die Wundversorgung, die Behandlung von Diabetes sowie Aufgaben in der Betreuung von Menschen mit Demenz.

Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Patienten

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Abbau bürokratischer Hürden. Die Dokumentationspflichten werden spürbar reduziert, um Pflegekräften mehr Zeit für die direkte Arbeit am Patienten zu ermöglichen. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine Entlastung im Arbeitsalltag und eine höhere Attraktivität des Berufs, der vielerorts unter Fachkräftemangel leidet.

Stärkung der Pflegefachassistenz

Auch die Pflegefachassistenz erhält mit dem neuen Gesetz eine klarere gesetzliche Grundlage. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden präziser definiert, um Versorgungslücken effizienter zu schließen und Teams in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten besser aufzustellen.

Finanzielle Änderungen zum Jahreswechsel

Mit dem Jahreswechsel steigen zudem die Vergütungen. Pflegefachkräfte erhalten nun bundesweit einen Mindestlohn von 21,58 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,9 Prozent, um das Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren.

Positive Reaktionen aus Mecklenburg‑Vorpommern

Das Ministerium für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg‑Vorpommern begrüßt die Reform ausdrücklich. Sie sei ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Entlastung der Ärzteschaft, insbesondere in ländlichen Regionen wie Nordwestmecklenburg, wo Versorgungsstrukturen häufig besonders gefordert sind.

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