Sonntag, 19.Mai 2024 | 03:41

Frist in drei Wochen: Jede zweite Grundsteuererklärung fehlt

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Drei Wochen vor dem Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung fehlen in Mecklenburg-Vorpommern noch immer fast die Hälfte aller Erklärungen von den Grundstückseigentümern.

Nach Worten von Finanzminister Heiko Geue (SPD) sind rund 50 Prozent der Erklärungen elektronisch eingegangen. Hinzu kämen noch Erklärungen auf Papier. “In der Gesamtsumme sind wir bei etwas über 50 Prozent”, sagte Geue am Mittwoch bei einer Veranstaltung der “Ostsee-Zeitung”.

Der Minister zeigte Verständnis für eventuelle Schwierigkeiten beim Ausfüllen, appellierte dennoch an die Eigentümer, die Erklärung zeitnah einzureichen. Bei Fragen stünden die Finanzämter bereit. Er verwies zudem auf mehr als 110 Bürgerforen in der Vergangenheit zu dem Thema.

Wer bis zum 31. Januar nicht abgibt, bekommt nach Worten des Ministers zunächst ein Erinnerungsschreiben. Wer darauf nicht reagiere, müsse mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege. Gehe zu einem Grundstück überhaupt nichts ein, werde der Wert von der Behörde geschätzt.

Geue zeigte sich optimistisch, dass in den nächsten Wochen viele Erklärungen eingehen werden. Oft schiebe man eine solche Sache vor sich her bis in die Nähe des Abgabetermins, sagte er. “Das ist nur menschlich.” Die bisher eingegangenen Erklärungen würden in den Finanzämtern schon bearbeitet, 15 Prozent aller Bescheide seien raus.

Die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die letzte Bewertung lag schon Jahrzehnte zurück.

Auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes legen die jeweiligen Kommunen die Grundsteuer fest, die die Eigentümer zu entrichten haben. Sie kann auf die Miete umgelegt werden, so dass auch Mieter von Veränderungen betroffen sind. Die neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten. Die Kommunen haben vorab zugesagt, die Einnahmen aus dieser Steuer von 2024 auf 2025 in der Summe nicht zu erhöhen. Für einzelne Grundstücke können sich aber durchaus Veränderungen infolge der Neubewertung ergeben. Sie soll künftig alle sieben Jahre vorgenommen werden.

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