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Haushaltssperre für Wismar: Stadt muss Millionen einsparen – Verwaltung nennt Gründe und Folgen

Das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg‑Vorpommern hat für den Doppelhaushalt 2026/2027 der Hansestadt Wismar eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet. Die Stadt bestätigte auf Anfrage, dass der Eingriff angesichts der defizitären Haushaltslage „wahrscheinlich“ gewesen sei. Mit Schreiben vom 13. Mai 2026 wurde die Kommunalaufsicht über die Umsetzung informiert.

Warum die Sperre notwendig wurde

Die Stadt nennt als Hauptgrund die im Haushalt ausgewiesenen hohen Fehlbeträge. Diese seien entstanden, weil das Ausgabenwachstum die Einnahmeentwicklung deutlich übersteige. Zu den wichtigsten Treibern gehören die tariflichen Anpassungen im Personalbereich, eine steigende Kreisumlage, insbesondere durch höhere Ausgaben im Jugend‑ und Sozialbereich, branchenübergreifende Preissteigerungen und auch ein erheblicher Investitions‑ und Instandhaltungsstau. Konkrete Mindererträge wie Gewerbesteuerausfälle wurden nicht gesondert beziffert; die Stadt verweist auf die strukturelle Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Defizit soll sich durch Sperre leicht verringern

Im Ergebnishaushalt rechnet die Verwaltung aktuell mit einem Jahresfehlbetrag von –14,279 Millionen Euro. Dieser Wert liegt etwas günstiger als zuvor erwartet. Gründe dafür sind u.a. die Sperrverfügung über 2,0 Millionen Euro und eine prognostizierte Haushaltsverbesserung aus dem Finanzausgleich in Höhe von 2,2 Millionen Euro. Ein Haushaltsausgleich wird damit jedoch nicht erreicht, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Personelle Einsparungen: Stellensperre und strenge Prüfung

Im Stellenplan 2026/2027 ist bereits eine Stellensperre von 9,148 Vollzeitstellen verankert. Darüber hinaus wird jede frei werdende Stelle einzeln geprüft. Entscheidend ist, ob es sich um gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen handelt. Nur wenn die Aufgabenwahrnehmung zwingend erforderlich ist, wird nachbesetzt. Dieses Vorgehen beschreibt die Verwaltung als „seit jeher geübte Praxis“.

Weitere Maßnahmen möglich – aber Handlungsspielraum begrenzt

Die Sperre über 2 Millionen Euro dient der kurzfristigen Haushaltsverbesserung, ersetzt aber kein umfassendes Konsolidierungskonzept. Für das Haushaltsjahr 2026 besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Je nach Ergebnis könnte dies jedoch 2027 notwendig werden.

Die Stadt betont, dass sie kontinuierlich nach Einsparpotenzialen sucht. Aufgrund der bereits jahrelangen Konsolidierung seien viele Maßnahmen jedoch ausgeschöpft. Zudem seien zahlreiche Ausgaben – etwa gesetzliche Pflichtleistungen – kaum beeinflussbar, was den Handlungsspielraum weiter einschränkt.

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