Samstag, 20.April 2024 | 12:56

Lockdown ab Mittwoch – das haben Bund und Länder heute beschlossen

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Wegen der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen müssen sich die Menschen in Deutschland noch in der kommenden Woche auf einen harten Lockdown einstellen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen am Sonntagvormittag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Videokonferenz deutliche Verschärfungen der geltenden Regeln.

Der Einzelhandel wird in weiten Teilen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen sind der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstände und der Großhandel. Dagegen sollen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden.

Auch an den Schulen und Kitas sollen die Kontakte „deutlich eingeschränkt werden“. Schulen werden grundsätzlich ab Mittwoch geschlossen, Notfallbetreuung und Distanzlernen würden angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Wie das konkret umgesetzt werde, hänge von den Regelungen der einzelnen Länder ab. Zudem sollen „zusätzliche Möglichkeiten“ geschaffen werden, damit Eltern bezahlten Urlaub nehmen können.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist im selben Zeitraum untersagt, Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Der Außerhausverkauf von Speisen und Getränken bleibt erlaubt, aber der Verzehr vor Ort wird untersagt, um Ansammlung von Menschen vor Einrichtungen wie in den vergangenen Tagen („Glühwein-Hopping“) zu vermeiden.

Ebenfalls verboten werden soll „generell“ der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester. Vom Zünden von Feuerwerkskörpern wird zwar abgeraten, verboten wird es aber nur an „publikumsträchtigen Plätzen“, die von den Kommunen bestimmt werden sollen. Am Silvester- und Neujahrstag werde zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem „De-Facto-Böllerverbot“.

Private Treffen bleiben weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden. Vom 24. bis 26. Dezember wird die Obergrenze erhöht. Erlaubt ist dann das Treffen mit vier weiteren Personen über den eigenen Hausstand hinaus aus dem engsten Verwandtenkreis, also „in gerader Linie“ und Lebenspartner.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben „unter engen Voraussetzungen“ möglich. Dazu würden noch Gespräche mit den Trägern geführt. In Alten- und Pflegeheimen werden Pflichttests eingeführt. „Mehrmals pro Woche“ sollten die Tests stattfinden, sagte Kanzlerin Merkel (CDU). Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung.

Hintergrund der verschärften Maßnahmen sind die weiter sehr hohen Infektionszahlen: Das Robert-Koch-Institut meldete am Sonntag 20.200 Neuinfektionen. Das sind 2433 mehr als vor einer Woche. Es starben weitere 321 Menschen an oder mit dem Virus. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI-Angaben weiter auf 169,1 und entfernt sich damit immer mehr vom Zielwert 50, den Bund und Länder anstreben. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in Deutschland innerhalb von sieben Tagen neu anstecken.

Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs planen, am 5. Januar 2021 erneut zu beraten und dann die Maßnahmen ab dem 11. Januar zu beschließen.

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